Die große Mehrheit der Handelsunternehmen und landwirtschaftlichen Betriebe geht mit Pflanzenschutzmitteln korrekt um. Das ist das Ergebnis aus dem Jahresbericht 2010 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm, der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) herausgegeben wurde.
Allerdings gibt es laut BVL bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gärtnereien und in Baumschulbetrieben noch Defizite. Bei Kontrollen in Betrieben, die Zierpflanzen und Ziergehölze erzeugen, wurden bei fast einem Fünftel der überprüften Betriebe in Pflanzen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen, die keine Zulassung für die behandelten Kulturen hatten oder in Deutschland nicht zugelassen waren. Teilweise handelte es sich um Pflanzen, die aus anderen Ländern importiert worden sind.
Insgesamt wurden den Angaben zufolge im Jahr 2010 4.909 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft überprüft. Kontrolliert wurde vor allem, ob die Anwender von Pflanzenschutzmitteln sachkundig waren, sie die Prüfpflicht für Pflanzenschutzgeräte einhielten und die Pflanzenschutzmaßnahmen dokumentierten sowie die Auflagen und Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel beachteten. Die Kontrollen zeigten, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in landwirtschaftlichen Betrieben in der Regel korrekt erfolgt.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gärtnereien und Baumschulen bildete im Jahr 2010 einen der bundesweiten Kontrollschwerpunkte. In 18,3 Prozent der untersuchten Betriebe, die Zierpflanzen und Ziergehölze erzeugen, waren entweder Pflanzenschutzmittel angewendet worden, die für diese Kulturen nicht zugelassen sind, oder es handelte sich um importierte Jungpflanzen, die mit unzulässigen Pflanzenschutzmitteln behandelt waren. Einige Betriebe wurden gezielt kontrolliert (Anlasskontrollen), da sie im Verdacht standen, nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel bezogen zu haben. Aus diesem Grund ist die Beanstandungsquote wie bei allen anderen Kontrollen im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms nicht repräsentativ.
Verstärkt überwacht wird seit mehreren Jahren auch die Bekämpfung von Unkraut auf befestigten Freilandflächen wie Gehwegen, Garagenauffahrten, Parkplätzen, Hof- und Gewerbeeinfahrten. Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen verboten, was vielen Anwendern nicht bekannt ist. Im Einzelfall können die Behörden der Bundesländer Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen. Dies allerdings nur, wenn eine Maßnahme unbedingt notwendig ist, keine praktikablen Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln bestehen und die Anwendung keine unvertretbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat. Bei 38,9 Prozent der kontrollierten Freilandflächen im Jahr 2010 stellte sich heraus, dass Pflanzenschutzmittel ohne eine Genehmigung eingesetzt worden waren. Auch hier gingen die Kontrolleure gezielt Hinweisen, Anzeigen oder sonstigen Verdachtsmomenten nach.
Die Länderbehörden kontrollierten im Jahr 2010 auch 2.558 Handelsbetriebe einschließlich Anbieter im Internet. Dabei stellte sich heraus, dass in 96,2 Prozent der kontrollierten Betriebe das Verkaufspersonal über die erforderliche Sachkunde verfügte. Bei 91 Prozent der Händler wurde das Selbstbedienungsverbot beachtet. In jeder fünften Verkaufsstelle fanden die Kontrolleure allerdings ein oder mehrere Pflanzenschutzmittel vor, die nicht verkehrsfähig waren, da ihre Zulassung vor kurzer Zeit ausgelaufen war.
Der Jahresbericht 2010 ist abrufbar unter: http://www.bvl.bund.de/psmkontrollprogramm. Über zugelassene Pflanzenschutzmittel informiert das BVL unter: http://www.bvl.bund.de/infopsm. (bvl)
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