Solaranlagen dürfen ohne Baugenehmigung in, an und auf Dachflächen von landwirtschaftlichen Wirtschafts- oder Wohngebäuden gebaut werden, wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband mitteilt.
Dies gelte auch, wenn der erzeugte Strom ausschließlich in das öffentliche Netz eingespeist werde. Das besagen die neue Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Außenbereichserlass des Bau- und Landwirtschaftsministeriums NRW. (rlv)
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Ist URBAN GARDENING nur ein Medienhype? Gehen alle Kameras nur auf eine Tulpe? Jakob Augstein hat da mal eine Frage. Martin Rasper, Christa Müller und Gabriela Pape antworten.Viel Spaß verspricht die Mediathek des ZDF: www.zdf.de
Nun kann man drüber streiten, ob es gut für das Image der Blumen ist, wenn für sie mit alkoholischen Getränken geworben wird, aber 50.000 Blumen zu verteilen und den Sekt damit zum Weltfrauentag "aufzuhübschen" – das ist schon großes Kino für die Blume. Das Video lohnt, angeschaut zu werden.

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