31. 1. 2012

BdB-Wintertagung: Rumänische Verträge

Friedrich Waller mit Vertrag in rumänischer Sprache. Foto: Gabriele Friedrich
Friedrich Waller mit Vertrag in rumänischer Sprache. Foto: Gabriele Friedrich

Ab 2012 können Saison-Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien ohne das Formular EZ/AV, das Einstellungszusage und Arbeitsvertrag bedeutet, beschäftigt werden. Darüber informierte Friedrich Waller (Schwäbisch Hall) vom Ausschuss „Wirtschaftspolitik und Steuern“ des Bundes deutscher Baumschulen bei dessen Wintertagung in Goslar. Das bedeute, ab sofort ist kein vorgeschaltetes Verfahren der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Duisburg mehr nötig. Ebenso entfällt eine Bearbeitungsgebühr von 60 Euro. Auch ist kein Antrag auf Arbeitsgenehmigung-EU mehr erforderlich. 

Auf der anderen Seite stehe aber auch eine schnelle Vermittlung durch die ZAV nicht mehr zur Verfügung, sollte ein Saison-Arbeitnehmer kurzfristig ausfallen, so Waller. Weiterhin gelten aber alle anderen bekannten Regelungen. Beispielsweise die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung wie anhand des vierseitigen Nachweis-Formulars in deutsch und rumänisch oder die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt binnen einer Woche.

Die Freizügigkeit für Rumänen und Bulgaren tritt tatsächlich erst ab 2014 in Kraft. Daher ist eine Beschäftigung also nur in bisher bekanntem Umfang in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder Forst möglich. In den Baumschulen können Saison-Arbeitskräfte nach wie vor maximal acht Monate beschäftigt werden. Der einzelne Saison-Arbeitnehmer längstens sechs Monate pro Jahr.

Ausdrücklich verwies Waller darauf, dass grundsätzlich befristete Arbeitsverhältnisse zwingend den Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages vor der Arbeitsaufnahme erforderlich machen. Problematisch sei dabei nicht nur das Arbeitsrecht, sondern vor allem die zu erwartenden Zoll-Kontrollen, warnte er. Die dafür erforderlichen Arbeitsvertrags-Formulare in deutsch und rumänisch können bei der BdB-Geschäftsstelle abgerufen werden. Dabei ist die Unterschrift vor allem unter dem in rumänisch abgefassten Exemplar erforderlich.

Wer statt Saison-Arbeitskräften lieber Fachkräfte aus Rumänien und Bulgarien beschäftigt, muss anders verfahren. Beim Nachweis eines Arbeitsvertrages mindestens als Gärtner und bei Bezahlung gemäß Tarifvertrag erhalten diese eine Arbeitsgenehmigung-EU ohne Vorprüfung. Gleiches gilt für Auszubildende aus Rumänien und Bulgarien, die in einem deutschen Betrieb eine reguläre Ausbildung absolvieren wollen.

Wie die Elektronik derzeit in den Besteuerungsverfahren einzusetzen ist, erwähnte Waller ebenfalls in Goslar. So ist die bereits angeordnete so genannte „Elektronische Bilanz“ vorerst verschoben, zunächst auf das Wirtschaftsjahr ab 2013/14. Der Finanzverwaltung würde ermöglicht, elektronische Programme mit Plausibilitätsroutinen einzusetzen und damit aus allen Elektronischen Bilanzen prüfungsrelevante Fälle zu ermitteln. Weiterhin verpflichtend sei die elektronische Übermittlung der Steuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2011, wenn Gewinneinkünfte zu erklären sind. Gleiches gelte für Erklärungen zur Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer.

Wegen „technischer Schwierigkeiten“ sei die Einführung der „elektronischen Lohnsteuerkarte“ verschoben, es gelten weiter die letztmals 2010 ausgegebenen Lohnsteuerkarten. Seit Mitte 2011 gebe es deutliche Erleichterungen in der elektronischen Übermittlung von Rechnungen. Es ist kein bestimmtes Verfahren mehr vorgeschrieben. Das Übermitteln ist daher möglich als E-Mail, als PDF, als Text-Datei oder im Datenträgeraustausch. Gewährleistet sein müssen dabei: die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhaltes und die Lesbarkeit der Daten. (fri)

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