7. 2. 2012

Neues Pflanzenschutzgesetz: Was erwartet uns?

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz für den Zierpflanzenbau? Zu dieser Frage referierte Manfred Hellmann (DLR Klein-Altendorf) bei den Treffen rheinland-pfälzischer Zierpflanzengärtner am 10. Januar in Neustadt und 17. Januar in Trier. 

Als wesentliche Kriterien des Gesetzes, das im Laufe des Jahres 2012 in Kraft treten soll, wurden unter anderem angesprochen:

  • Verbindliche Einführung des integrierten Pflanzenschutzes, verbunden mit dem „Aktionsplan Pflanzenschutz”, der den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Risikominimierung ausrichtet;
  • Sachkundenachweis mit Verpflichtung zur Weiterbildung, um die Sachkunde aufrecht zu erhalten (Anmerkung: Details hierzu sind bisher nicht bekannt und noch in der Diskussion);
  • Einschränkung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in den für die Öffentlichkeit bestimmten Gebieten; künftig soll hierbei detaillierter definiert werden, wer wo was machen darf;
  • Möglichkeit der Bundesländer, eine Einschränkung von Pflanzenschutzmitteleinsätzen in bestimmten Schutzgebieten vorzugeben;
  • Straf- und Bußgeldtatbestände werden ausgeweitet.

Sechs bis acht Prozent der heutigen Wirkstoffe werden wegen der EU-Vorgabe mittelfristig verschwinden. Einige der für den Gartenbau wichtigen Bereiche werden nach Angabe Hellmanns auf Basis des neuen Gesetzes erhalten bleiben. Als Beispiele nannte er die bisher in § 18a Pflanzenschutzgesetz verankerten Lückenindikationen sowie die Möglichkeit der Einzelfallgenehmigungen (bisher § 18b, künftig § 22, Absatz 2).

Weitere wichtige Änderungen für die Praxis betreffen die künftig kürzeren Fristen, wenn die Zulassung eines Präparats abgelaufen ist, die Rückgabe der betreffenden Präparate sowie neue Vorgaben für die Prüfpflicht der Pflanzenschutzgeräte. (eh)

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