Jun.-Prof. Dr. Jacqueline Lorenzen arbeitet im Transdisziplinären Forschungsbereich (TRA) „Individuen, Institutionen and Gesellschaften" an der Schnittstelle von Rechtswissenschaften, Ökonomik und Sozialwissenschaften und wird zu rechtlichen Fragen der nachhaltigen Stadtentwicklung forschen.
Da Städte global betrachtet nicht nur für einen erheblichen Anteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, sondern gleichzeitig eine besondere Vulnerabilität gegenüber den Folgen des Klimawandels aufweisen, sind sie wichtige Akteure im Kontext der erforderlichen Transformationsprozesse. (Jun.-Prof. Dr. Jacqueline Lorenzen, Universität Bonn)
In der Raumplanung werden zur Bewältigung dieser Prozesse verschiedene neuere Instrumente und Konzepte diskutiert, zum Beispiel die „vertikale Stadt", „Schwammstadt" oder „resiliente Stadt". Jacqueline Lorenzen untersucht diese Konzepte aus verwaltungsrechtlicher und verwaltungswissenschaftlicher Sicht.
Blick auf Klimaschutz- und Umweltenergierecht
Daneben setzt Jacqueline Lorenzen ihre bisherige Forschung zur dogmatischen und theoretischen Durchdringung des Klimaschutz- und Umweltenergierechts fort. „Wir beobachten in diesem Zusammenhang zahlreiche aktuelle, dynamische Entwicklungen und neuartige Einzelfragen", sagt sie.
Darüber hinaus beleuchtet sie verfassungsrechtliche Nachhaltigkeitsfragen unter Berücksichtigung von umweltwissenschaftlichen Konzepten wie desjenigen des „Anthropozäns" oder der „planetaren Grenzen".
Da sich die ökologische Transformation immer mehr auch zur sozialen Nachhaltigkeitsherausforderung entwickelt, werden wir unseren Blick künftig vermehrt auch auf die (rechtliche) Bewältigung von Problemen der intra- und intergenerationellen Belastungsgleichheit und Verteilungsgerechtigkeit lenken. (Jun.-Prof. Dr. Jacqueline Lorenzen, Universität Bonn)
Dazu arbeiten sie und ihr Team eng mit anderen Forschenden des Transdisziplinären Forschungsbereichs „Individuals and Societies" zusammen.
Ein besonderes Anliegen von Jacqueline Lorenzen ist es, zentrale Nachhaltigkeitsthemen in der Lehre zu verankern, wozu ihre Vorlesung zum „Recht der Nachhaltigkeit" sowie (interdisziplinäre) Seminare beitragen sollen, etwa zur nachhaltigen Stadtentwicklung.