bei der Gebührenabgabe privilegieren zu wollen. Weiterhin seien Geräte wie Laptops oder internetfähige Mobiltelefone häufig tragbar und daher nicht festen Räumen zuzuordnen. Zudem dienten die neuartigen Geräte, vor allem im nichtprivaten Bereich, häufig nicht dem Rundfunkempfang, sondern werden als
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