Bereits seit 2004 ergänzen die Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1 (aktuelle Ausgabe 2015) und Teil 2 (aktuelle Ausgabe 2010) die Landschaftsbau-Fachnormen. Die Empfehlungen haben sich durch die fachliche Weiterentwicklung stetig in der Praxis bewährt und fanden 2016 auch Eingang in die DIN 18916, wie die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.) mitteilt. Inzwischen hätten sie sich als Standardwerke zum Thema Baumpflanzungen etabliert. Sie geben u. a. Hinweise zu Maßnahmen der Jungbaumpflege (Teil 1) und definieren Anforderungen an Pflanzgrubenbauweisen und Substrate (Teil 2).
Die Vorbereitung und Pflege von Baumstandorten wird in Zukunft noch wichtiger. (Foto: M. Borowski)
Anforderungen an Baumpflanzungen steigen
In den letzten Jahren hat die zunehmende Trockenheit Stadt- und Straßenbäumen stark zugesetzt. Vor dem Hintergrund der bereits sichtbaren Schäden und den Vorhersagen der Klima- und Wetterfachleute werde deutlich, dass der Vorbereitung und Pflege von Baumstandorten und Baumpflanzungen zukünftig noch mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Hinzu komme, dass durch die ständige Verdichtung unserer Siedlungsräume potenzielle Baumstandorte auch für andere Nutzungen und Fachplanungen immer interessanter werden. Umso wichtiger sei es, gemeinsam nach Lösungen und Strategien zu suchen, um Baumstandorte langfristig zu sichern und fit für die Zukunft zu machen. Aus diesem Grund befinden sich die „Empfehlungen für Baumpflanzungen" aktuell in Überarbeitung, so die FLL.
Zukünftig nur noch ein Regelwerk
Der zuständige Regelwerksausschuss (RWA) Baumpflanzungen hat unter der Leitung von Dr. Markus Streckenbach seine Arbeit bereits im Mai 2022 aufgenommen und wird durch den gleichnamigen Arbeitskreis (AK) fachlich unterstützt. Die beiden Gremien haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Teile 1 und 2 bei der Überarbeitung in einem Regelwerk zusammenzuführen. Neben den bereits geregelten und definierten Bauweisen und Substratanforderungen diskutieren die Experten aktuelle Themen wie den Einsatz von Pflanzenkohle, Möglichkeiten einer besseren Nährstoffversorgung und Wasserspeicherfähigkeit. Dabei hat das Gremium auch Aspekte der „Schwammstadt" mit im Blick. Für die Überarbeitung der Inhalte des bisherigen Teil 2 (Standortvorbereitungen für Neupflanzungen, Bauweisen und Substrate) liegen bereits verschiedene Hinweise und Anregungen aus der Fach-Öffentlichkeit vor.
Die FLL gibt der Fachwelt die Möglichkeit, auch zu den Inhalten des Teil 1 (Pflanzung, Pflanzarbeiten, Pflege) Überarbeitungshinweise einzubringen. Konkrete und begründete Textvorschläge zur Überarbeitung des Regelwerkes können bis zum 25.09.2023 an die zuständige Fachreferentin Elisabeth Göbler (e.goebler@fll.de) geschickt werden. Interessierte können zur Aufbereitung ihrer Stellungnahmen ein entsprechendes Formblatt downloaden oder dieses bei der FLL-Geschäftsstelle anfordern.