Wesentliche Inhalte sind eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ab dem 63. Lebensjahr und eine ausgeweitete Anerkennung der Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder („Mütterrente“).
„Die Belastungen in landwirtschaftlichen Berufen sind hoch. Da ist es für mich selbstverständlich, dass auch Landwirten ermöglicht wird, nach einem 45-jährigen Berufsleben abschlagsfrei in Rente zu gehen“, so Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.
Zusätzlich soll durch das Rentenpaket die Erwerbsminderungsrente verbessert werden. (ts/bmel)