Nutzungsfrist der Gräber von Verwesungsdauer abhängig
Mit großem Abstand am weitesten verbreitet sind der Statistik zufolge Nutzungsfristen von 20 und 25 Jahren. Der Großteil liegt zwischen 15 und 30 Jahren, insgesamt reicht die Bandbreite von fünf bis 50 Jahren. Außerhalb dieses Spektrums gebe es nur seltene Ausnahmen.
Insbesondere in Bayern sind häufiger Ruhezeiten von zehn Jahren und manchmal noch weniger zu beobachten. Der Grund liege unter anderem in der besonderen Beschaffenheit der Böden, die eine schnellere Verwesung der Leichname ermöglichen, erklärt Aeternitas. Denn von der Verwesungsdauer ist abhängig, welche Nutzungsfrist mindestens vorgesehen ist.
Landesbestattungsgesetze für Gräbernutzung mitentscheidend
Neben der Bodenbeschaffenheit vor Ort spielten auch die Landesbestattungsgesetze eine entscheidende Rolle. Fast alle Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Schleswig-Holstein – geben einen Mindestwert für die Ruhefrist vor. Dadurch soll unter anderem ein angemessenes Totengedenken gesichert sein. Der Wert beträgt laut Aeternitas meist 15 oder 20 Jahre, für Kindergräber teils weniger.
Darüber hinaus entscheidet die Grabart über die Nutzungsdauer. So haben Sarggräber meist längere Nutzungsfristen als Urnengräber, Wahlgräber längere als Reihengräber. Die Nutzungsdauer kann auf Wunsch von Angehörigen oftmals verlängert werden. Die längste vorgesehene Nutzungsdauer hat das Erdwahlgrab für Särge mit durchschnittlich 27 Jahren. Am anderen Ende der Skala sind es – abgesehen von Kindergräbern – 20 Jahre für Urnengemeinschaftsgräber.
Empfehlung: wenigstens fünf Jahre für Pflegeverträge
Treuhandverträge, die als Pflegevereinbarungen mit einer Dauergrabpflege-Einrichtung und einer Friedhofsgärtnerei abgeschlossen werden, richten sich meist nach dem Nutzungsvertrag der Grabstätte. Empfohlen wird eine minimale Laufzeit von fünf Jahren.
Die Friedhofsgebühren-Datenbank von Aeternitas umfasst die Friedhöfe von über 1.000 Kommunen. Insgesamt zwölf verschiedene – nicht überall angebotene – Grabarten werden darin berücksichtigt.