Marktbeherrschende Stellung durch Joint Venture
Laut der Behörde wäre durch das Joint Venture von Landgard und der RWZ eine marktbeherrschende Stellung entstanden – worauf der geplante Zusammenschluss am 31. Januar abgemahnt wurde und die beiden Unternehmen ihren Antrag am 19. Februar zurückzogen.
„Durch das Vorhaben wäre es zu einer wesentlichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen zu Lasten der Gartenbau-Betriebe in Nordrhein-Westfalen gekommen. Daher haben wir den Beteiligten unsere vorläufigen Bedenken schriftlich mitgeteilt und in Aussicht gestellt, dass wir den Zusammenschluss untersagen wollen. Daraufhin haben die beteiligten Unternehmen die Anmeldung zurückgenommen“, erklärt der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.
Genaue Prüfung des Gartenbau-Markts in NRW
Geprüft hatte die Wettbewerbsbehörde einen regional auf NRW bezogenen Markt für Pflanzentöpfe und Verpackungen im Gartenbau, wo das geplante Gemeinschaftsunternehmen einen Marktanteil von 45 bis 50 Prozent erreicht hätte. Ebenfalls betrachtet wurde ein regionaler Sortimentsmarkt für Gartenbau-Bedarfsartikel – auf dem das Joint Venture über 50 Prozent eingenommen hätte, mit weitem Abstand vor dem nächstfolgenden Wettbewerber.
An dem geplanten Joint Venture, der Raiffeisen Gartenbau GmbH & Co. KG, hätte die Erzeugergenossenschaft Landgard 25 Prozent der Anteile gehalten, und die RWZ die restlichen 75 Prozent.