Seit Jahresbeginn verpflichten Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetz zu „umfangreichen und praxisfremden Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“. „Für familiengetragene Betriebe, die mit Aushilfen und Saisonarbeitskräften ihre Arbeitsspitzen und die Ernte bewältigen, bedeuten die Dokumentationspflichten eine bürokratische Überlastung. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis“, erklärte Rukwied. Kurzfristige versicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse seien deshalb von der Aufzeichnungspflicht zu befreien.
Umsetzung des Mindestlohns „mittelstandsfeindlich“
Rukwied erneuert unlängst seine Kritik an der Mindestlohnregelung: „Die Umsetzung des Mindestlohns ist eine mittelstandsfeindliche Politik, die Bauernfamilien im Wettbewerb benachteiligt.“
Der zunehmende Wettbewerb im Obst-, Gemüse und Weinbau werde zusätzlich den Strukturwandel massiv anheizen. „Manche heute noch in Deutschland rentabel anzubauende Kultur wird sich in den kommenden Jahren nicht mehr rechnen. Die Konsequenzen werden höhere Importe vor allem aus Osteuropa sein“, stellte der Verbandspräsident fest. „Dies kostet uns Arbeitsplätze und schwächt den ländlichen Raum.“
Aufzeichnungspflicht zum Mindestlohn
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales müssen während der Laufzeit des Mindestlohntarifvertrages darüber hinaus für alle Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau und sogar für mitarbeitende Familienangehörige diese zusätzlichen Aufzeichnungspflichten erfüllt werden.
„Die Gesetzesauslegung benachteiligt unsere Betriebe massiv. Das Ministerium ist dringend aufgefordert, seine Rechtsauffassung zu überprüfen“, forderte Rukwied. „Es kann nicht richtig sein, dass dies nun auch für langjährig beschäftigte Mitarbeiter notwendig wird.“ (ts)