Kommunale Dienstleistungen und unternehmerische gleich behandeln
Deshalb plädiert der ZVG für eine europarechtskonforme Anwendung der Umsatzsteuer. Kommunen sollten im Wettbewerb ebenso behandelt werden wie Unternehmen. Nur so könne garantiert werden, dass gärtnerische Betriebe und mittelständische Dienstleister auf Dauer erhalten bleiben können.
Mittelständische und kleinere Unternehmen seien nicht nur ein Garant für Arbeitsplätze, sondern auch wichtige Steuerzahler. Mit der Umsatzsteuerbefreiung für Kommunen und dem befürchteten Schwinden besagter Betriebe schneide sich der Staat ins eigene Fleisch.
Für Friedhofsgärtner Umsatzsteuerausnahmen schon jetzt spürbar
Für die Friedhofsgärtner sei diese Gefahr auch ohne Gesetzesbeschluss bereits spürbar. Oft würde die Pflege von Rasengräbern oder namenlosen Beisetzungsflächen als umsatzsteuerfreie Friedhofsgebühr mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes abgegolten.