Größere Standbreite gefordert
Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) meldet, müssen alle tragbaren Anlegeleitern mit über drei Metern Länge in Zukunft eine größere Standbreite aufweisen, entweder durch eine konische Bauweise oder eine Quertraverse. Das schreibt die überarbeitete Leiternorm DIN EN 131–1/-2 vor, die Anlege- und Mehrzweckleitern betrifft.
Doch nicht nur die Standsicherheit ist überarbeitet worden. In Zukunft werden die Leitern in zwei Nutzungsgruppen unterteilt: Leitern für den gewerblichen und für den privaten Gebrauch. Entsprechende Piktogramme sorgen für die sichtbare Klassifizierung.
Einfluss auf mehrteilige Leitern
Außerdem hat die überarbeitet Leiternorm Einfluss auf mehrteilige Leitern. So dürfen Leiterteile von mehrteiligen Schiebeleitern (Einzelteile über drei Meter eingefahrene Länge) nicht mehr einzeln verwendet werden. Ebenfalls nicht mehr einzeln verwendet werden darf die Oberleiter von Mehrzweckleitern (Oberleiter über drei Meter).
Die betroffenen Leitern lassen sich laut SVLFG normgerecht anpassen, etwa durch Montage einer Quertraverse. Die Nachrüstung sei – je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung – zu empfehlen, wobei eine generelle Nachrüstpflicht für Bestandsleitern nicht besteht. Hierbei sollten immer nur Originalzubehörteile des jeweiligen Herstellers verwendet werden.
Individuelle Einsatzbedingungen berücksichtigen
Ob eine Leiter überhaupt für den geplanten Einsatz geeignet ist, wird durch den Unternehmer anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Neben dem Stand der Technik sind die individuellen Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Wenn beispielsweise der Arbeitseinsatz auf gewachsenem Boden erfolgt, dann muss eine Leiter ausgewählt werden, die mit Erdspitzen versehen werden kann.
Es muss auch immer der Frage nachgegangen werden, ob die Tätigkeit nicht sicherer mit einem anderen Arbeitsmittel durchgeführt werden kann – etwa Hubarbeitsbühne, Gerüste, Treppe, mobile Arbeitsplattform, Leiter für den besonderen gewerblichen Gebrauch (wie Obstbaumleiter oder ähnliches). Leitern sind nur für kurzfristige Arbeiten geeignet, wenn kein anderes Arbeitsmittel eingesetzt werden kann.