Nach den Perchlorat-Funden musste umgehend eine geeignete Analytik und Laborkapazität aufgebaut werden, teilt die Bundesfachgruppe Gemüsebau (BFG) im Zentralverband Gartenbau (ZVG) mit. Die Europäische Union (EU) habe schnell reagiert und nun eine EU-weite Übergangsregelung zu Perchlorat in Obst und Gemüse festgelegt. Die neuen Übergangswerte für den innergemeinschaftlichen Warenhandel in der EU lauten:
- Alle Lebensmittel/Obst und Gemüse = 0,5 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg). Mit Ausnahme von:
- Zitrusfrüchten, Kernobst, Wurzel- und Knollengemüse, Tafeltrauben, Spinat, Melonen und Wassermelonen = 0,2 mg/kg;
- Blattgemüse (außer Spinat), frische Kräuter und Sellerie – aus Gewächshaus-/Tunnelanbau = 1,0 mg/kg.
Diese Werte sind laut ZVG gültig, bis eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Gesundheitsbehörde (EFSA) ausgearbeitet ist, die voraussichtlich im Dezember dieses Jahres vorliegen werde. Die BFG begrüßt die EU-weit gültige Übergangsregelung. Damit werde zum einen der Verbraucherschutz gestärkt. Zum anderen bekämen die Gemüseerzeuger eine Rechtssicherheit.
Perchlorat kann aus verschiedenen Quellen auf oder in das Gemüse gelangen, Dünger und hier besonders Nitratdünger sind aber nach vorliegender Information die Hauptursache. Das Problem für die Hersteller: Dort, wo Nitrat abgebaut wird, kann auch der Grundstoff Perchlorat vorkommen. Trotzdem sind die Düngemittelhersteller gefordert, berichten verschiedene Quellen, die Perchloratgehalte in Düngern an die nun festgelegten Höchstwerte anzupassen. Listen, darunter QS, geben dem Gemüsebau einen Anhaltspunkt dafür.
Insgesamt ist aber Entspannung eingetreten. „Wir können mit den Grenzwerten leben“, so Jochen Winkhoff, Geschäftsführer der BFG. Die im Frühjahr ermittelten Perchloratgehalte hätten größtenteils unterhalb der nun festgelegten Übergangswerte gelegen, es habe nur wenige Ausreißer gegeben. (ts/rve)