Es liege ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, der zwölf verschiedene Richtlinien aus Lebensmittelrecht, Tierschutz, Pflanzenschutz, landwirtschaftlichem Saatgut und Forstvermehrungsgut zusammenfasst. Diese ganz unterschiedlichen Bereiche sollen in einer einzigen Regelung gebündelt werden, auch die Richtlinien für Forstvermehrungsgut. Mit erheblichen Änderungen im Bereich der Definitionen, der Kosten und Gebühren und der Kontrollen sei zu rechnen.
Das Bundesministerium sei bemüht, in Brüssel die entsprechenden Argumente vorzubringen, sagte Steinhauser: dass die jetzt geltenden Regelungen sehr gut funktionieren und dass Lebensmittelrecht mit forstlichem Saatgut thematisch nicht zusammen in eine Richtlinie passen. Selbst landwirtschaftliches Saatgut stelle komplett andere Anforderungen als forstwirtschaftliches. (fri)