Mindestlohn als Ausgangspunkt für Tarifverhandlungen
Ausgangspunkt für die Tarifverhandlungen ist der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro, der seit Jahresbeginn für Floristikbetriebe in Ostdeutschland in allen Entgeltgruppen gilt – unabhängig davon, ob es sich um Aushilfen oder Floristmeister handelt.
Entgegen den Befürchtungen der Arbeitgeber habe die Einführung des Mindestlohnes nicht zu vielen Entlassungen und Betriebsschließungen geführt, gibt die IG BAU an.
Weitere Tarifforderungen der IG BAU
Darüber hinaus haben sich die Tarifkommissionen der IG BAU auf ihrer bundesweiten Konferenz am 17. März in Kassel auf folgende Forderungen für die Beschäftigten in der Floristik geeinigt:
- Die Entgelte sollen bundesweit um fünf Prozent für die Beschäftigten in den Floristikfachbetrieben, Blumen- und Kranzbindereien steigen, abgesehen von der ersten Stufe Anpassung Ost an West.
- Die Laufzeit der Tarifverträge soll ein Jahr betragen.
- Die Auszubildendenvergütung soll in allen Ausbildungsjahren entsprechend branchennaher Ausbildungen steigen. Außerdem soll eine gleiche Vergütung für den Osten wie für den Westen ab 2015 festgelegt werden.
- Eine Verbesserung der vermögenswirksamen Leistungen.
- Der Aufschlag des Urlaubsgeldes soll um fünf Prozent erhöht werden. (ts)