Aus den zwei letztgenannten Ländern können deshalb lediglich Haushaltshilfen beschäftigt werden. Für die Beschäftigung einer privaten Pflegekraft aus Osteuropa war bisher zwingend eine Arbeitserlaubnis erforderlich.
Bei der Versorgung eines Pflegebedürftigen mit überschaubarem Hilfebedarf oder bei der Betreuung von Demenzkranken biete sich an, osteuropäische Haushaltshilfen zu beschäftigen, so die LSV.
Sie dürfen helfen beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege oder beim Essen und Trinken. In der Pflegebranche gilt seit August 2010 ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Osteuropäischen Pflegekräften muss wenigstens dieser Tarif gezahlt werden. Die Pflegekasse zahlt bei selbst beschafften Pflegehilfen das Pflegegeld.
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