ZVG: tatsächliche Verordnungstexte abwarten
„Ich bin erleichtert, dass die von uns angemahnten Änderungen zumindest teilweise letztendlich doch Gehör bei der Arbeitsministerin gefunden haben“, sagte etwa ZVG-Präsident Jürgen Mertz. „Wie groß die Erleichterungen sein werden, wird sich aber erst zeigen, wenn die tatsächlichen Verordnungstexte vorliegen.“
In eine ähnliche Kerbe schlägt auch der BGL, der sich seit der Einführung des Mindestlohns für eine Lockerung bei den Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten eingesetzt hatte. „Für uns als GaLaBau-Branche bedeutet diese Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums eine gewisse Erleichterung – und das, obwohl wir als Branche nicht vom Mindestlohn selbst betroffen sind“, so BGL-Präsident August Forster.
BGL: Bürokratieaufwand bislang viel zu hoch
Wie der ZVG, äußerte sich auch Forster abwartend im Hinblick auf den endgültigen Verordnungstext. Der aktuelle Nachrichtenstand ließe aber erwarten, dass die geplanten Absichten von Bundesarbeitsministerin Nahles tatsächlich umgesetzt werden. „Damit hat die Regierung erkannt, dass der Bürokratieaufwand bisher viel zu hoch war und setzt nun die von uns geforderte Entlastung des Mittelstandes zumindest teilweise um“, so Forster.
Bei allem Grund zur Freude bestehe jedoch nach wie vor Handlungsbedarf bei der sogenannten Auftraggeberhaftung. Diese sieht derzeit vor, dass ein Auftraggeber für die Einhaltung des Mindestlohns bei seinen Subunternehmen haftet. Wie der BGL unterstreicht, sei auch in diesem Bereich eine Nachbesserung dringend erforderlich.