Aufzeichnungspflicht muss überarbeitet werden
Besonders die Aufzeichnungspflicht muss nach Ansicht des ZVG überarbeitet werden. Die vereinfachten Regelungen des MiLoG während der Übergangszeit müssen laut Zentralverband Gartenbau auch für die über das Arbeitnehmerentsendegesetz allgemeinverbindlichen Tarifverträge gelten. Auch Kosten und Logis für Arbeitnehmer müssen demnach berücksichtigt werden.
Mindestlohn: Arbeitszeitkonten-Regelung zu unflexibel
Auch die bestehenden Regelungen zum Arbeitszeitkonto sollten laut ZVG nachgeprüft werden, da sie im Hinblick auf die Stoßzeiten im Gartenbau einfach zu unflexibel seien. Im Endeffekt müssten die Betriebe aufgrund der unflexiblen Handhabung im Ernstfall Mitarbeiter entlassen.
ZVG: Aufzeichnungspflicht für Familienmitglieder?
Außerdem kritisiert der Zentralverband Gartenbau die formalen und vor allem „praxisfernen“ Aufzeichnungspflichten für Familienmitglieder. Zuletzt solle die Arbeitgeberhaftung noch einmal überdacht werden. Laut Mindestlohngesetz hafte jeder Unternehmer als Auftraggeber für den Verstoß gegen das MiLoG durch einen von ihm mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragten Unternehmer. Diese weitgehende Haftung ist gerade für Familienbetriebe und kleinere und mittlere Unternehmen existenzgefährdend.
Das Positionspapier des ZVG zum Download finden Sie unter dem Artikel.