Besondere Vorsicht bei Zukauf von Pflanzen
„Es ist besondere Vorsicht bei Zukauf von Pflanzen – auch Handelsware – geboten. Insbesondere bei Import aus Regionen mit Xylella-Nachweis und angrenzenden Gebieten sollte eine sorgfältige Prüfung erfolgen, bei Zweifeln die Ware zurückgewiesen werden“, warnt Brand.
Nicht minder problematisch kann die Pflege von Pflanzen in Privatbesitz sein, da deren Herkunft oft unklar ist, so der Experte. „Da der Wirtskreis von Xylella fastidiosa-Unterarten sehr groß ist und die Symptome sehr unspezifisch sind, ist es sehr schwierig, einen Befall zu erkennen. Der sichere Nachweis ist nur mit Labormethoden möglich. Der Verdacht auf Befall mit Quarantäneschaderregern ist anzeigepflichtig.“
Auch Urlauber könnten Xylella verschleppen
Grundsätzlich denkbar ist laut Brand zudem, dass auch Urlauber diesen Schaderreger verschleppen – insbesondere mit mitgebrachten Pflanzen oder Pflanzenteilen. „Von daher ist Aufklärungsarbeit sehr wichtig. Dagegen erscheint es unwahrscheinlich, dass die Bakterien an Schuhen oder Kleidung mitgebracht werden.“