Erforderlich ist in diesem Fall, dass nach einer kaufmännisch-wirtschaftlicher Betrachtungsweise überhaupt keine Zugriffs- bezieh-ungsweise Verteilungsmasse mehr für die Gläubiger zur Verfügung
steht.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 11 Wx 92/13
Reinhard Hahn ist ein Rechtsanwalt aus Alsbach-Hähnlein.
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