Weitere Angaben fehlen
Der Verbraucher werde zwar darüber informiert, dass es eine Garantie gebe, weitere Angaben zu den Bedingungen dieser Garantie würden nicht gemacht. Das Unternehmen treffe aber eine vorvertragliche Informationspflicht, die Bedingungen dieser Garantie anzugeben.
Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm vom 25. August 2016; Aktenzeichen: 4 U 1/16, K&R 2016, Seite 848.