Alte Nachweise in neue Sachkundeausweise umtauschen
Alle Nachweise zur Sachkunde im Pflanzenschutz, die vor dem 14. Februar 2012 ausgestellt wurden, müssen in den neuen bundeseinheitlichen Sachkundenachweis umgetauscht werden. Sie verlieren ihre Gültigkeit. Zu den bisherigen Nachweisen zählen etwa Abschlusszeugnisse der Berufsausbildung zum Forstwirt, Landwirt, Gärtner oder auch Sachkundeprüfungszeugnisse und Hochschulabschlüsse.
Anträge auf Sachkundeausweis Pflanzenschutz online stellen
Ab dem 27. Mai ist dann die neue Rechtslage für die Antragsstellung entscheidend. Der Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz muss dann, gemäß der Sachkundeverordnung von 2013, zusätzlich zum Abschlusszeugnis bestehen. Die Bescheinigung gilt allerdings nicht für ältere Hochschulabschlüsse.
Die Anträge können online eingereicht werden. Ab 27. November gilt nur noch der Nachweis der Sachkunde in Form der neuen Chipkarte. (ts)