Neue Entsendungsrichtlinie für Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland
Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland dürfen nach der neuen Regelung nicht länger als ein Jahr in einem anderen EU-Land arbeiten. Mit einem Sonderantrag kann die Dauer auf 18 Monate verlängert werden. So soll die Konkurrenz zu inländischen Arbeitnehmern verringert werden.
Mit dem vorliegenden Entschluss haben die Arbeits- und Sozialminister der EU die bestehende Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie verschärft. Bisher sah die Regelung nur vor, dass Saisonarbeitern aus dem EU-Ausland lediglich der Mindestlohn gezahlt werden muss. Der neue Entschluss greift frühestens in vier Jahren.