Die Abstimmung endete am 24. September mit dem offiziellen Ende der Bundestagswahl. 83 Leser und Leserinnen nahmen an der Umfrage teil, die am 18. September gestartet war. Deshalb handelt es sich lediglich um ein Stimmungsbild und nicht um eine repräsentative Umfrage.
Die TASPO Online Wähler entschieden sich folgendermaßen:
33 Prozent:FDP
19 Prozent: CDU/CSU (Union)
19 Prozent: Bündnis 90/Grüne
11 Prozent: AfD
6 Prozent: Die Linke
6 Prozent: Sonstige
5 Prozent: SPD
1 Prozent: Nichtwähler
Wie das Ergebnis der offiziellen Bundestagswahl im Vergleich ausfiel (Stand 25.09.2017, 9 Uhr)
33 Prozent: CDU/CSU (Union)
20,5 Prozent: SPD
12,6 Prozent: AfD
10,7 Prozent: FDP
9,2 Prozent: DIE LINKE
8,9 Prozent: Bündnis 90/Grüne
5,1 Prozent: Sonstige
23,6 Prozent: Nichtwähler
Folgende Parteien stehen bei der TASPO Online Bundestagswahl zur Debatte:
- SPD
- CDU/CSU (Union)
- FDP
- DIE LINKE
- AfD
- Bündnis 90/Grüne
- Ich wähle nicht
- Sonstige
Die sonstigen Parteien, insgesamt stellen sich mit den großen Parteien 42 zur Wahl, wurden nicht eigens aufgeführt, da sie auch in den offiziellen Ergebnissen der Bundestagswahl nur als „sonstige“ aufgeführt werden.
Für den Gartenbau und die gesamte Grüne Branche ist der Ausgang der Wahl bedeutend. Verstärken doch die Verbände etwa ihre Bemühungen um politischen Lobbyismus. So auch der Zentralverband Gartenbau (ZVG).
Hier die wichtigsten politischen Forderungen des ZVG im Überblick:
- Forschung für eine zukunftsfähige Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland
- Beschränkung des Patentschutzes auf technische Erfindungen
- Erhalt des IGZ Erfurt
- Passende Rahmenbedingungen für Ausbau der Ausbildungsplätze im Gartenbau
- 5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz in Deutschland
- Weißbuch-Prozess Grün in der Stadt
- Schonung und nachhaltige Nutzung des vorhandenen natürlichen oder von Menschenhand geschaffenen Grüns
- Düngeverordnung: Berücksichtigung der guten fachlichen Praxis
- Keine pauschalen Listen invasiver Arten und Berücksichtigung wirtschaftlicher Zusammenhänge
- Keine Anwendungsbeschränkung für Torf, weiterhin Abbau in degradierten Mooren
- Keine Ausweitung der Mautpflicht
- Begrenzung steuerlicher Privilegierung interkommunaler Zusammenarbeit zumindest durch eine Wettbewerbsklausel
- Praxisgerechtere Ausgestaltung des Mindestlohngesetzes