Schlosskontrolle auch für LKWs
Gelbe Westen mit der Aufschrift „Schloßkontrolle“ weisen die Mitarbeiter aus, die mit der Kontrolle der Schlösser beauftragt wurden. Sie sind berechtigt, Ladungsträger in Kundenboxen und auf Fahrzeugen zu kontrollieren, wie die Veiling Rhein-Maas informiert. Dabei behalten sich die Kontrolleure das Recht vor, LKWs auf dem Gelände zu kontrollieren.
Stapelwagen an ausgewiesenen Orten „frei“
Insbesondere Stapelwagen dürfen ausschließlich an von Veiling Rhein-Maas ausgewiesenen Orten „frei“ verwendet werden, ohne dass eine Schlossplatte daran angebracht sein muss.
Außerdem teilt die Vermarktungsorganisation mit, dass am 25. Mai (Pfingstmontag) und am 4. Juni (Fronleichnam) keine Versteigerung stattfindet. Deshalb gelten veränderte Öffnungszeiten zu Pfingsten und zu Fronleichnam.