„Eingeschränkte Hinweise“ für krebserzeugende Wirkung von Glyphosat beim Menschen
In ihrer jetzt vorgelegten Glyphosat-Monographie (Volume 112) kommt die IARC „nach einer systematischen Überprüfung und Bewertung der wissenschaftlichen Belege“ zu dem Schluss, dass der Wirkstoff wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen ist. Die ergänzende Einstufung in Gruppe 2A drückt aus, dass es für die krebserzeugende Wirkung von Glyphosat beim Menschen eingeschränkte Hinweise („limited evidence“) gebe sowie ausreichende im Tierversuch.
Die Formulierung „eingeschränkte Hinweise“ verweist laut IARC darauf, dass in den zugrunde liegenden wissenschaftlichen Studien zwar Zusammenhänge festgestellt werden konnten zwischen der Anwendung von beziehungsweise dem Kontakt mit Glyphosat und dem Auftreten von Krebserkrankungen – unter anderem bei Landwirten, Baumschulern und Forstarbeitern in den USA, Finnland und Kanada. Jedoch könne nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass die beobachteten Zusammenhänge beispielsweise nur Zufall seien.
Wie das BfR in einer ersten Stellungnahme dazu bekannt gibt, will es den Glyphosat-Bericht der IARC nun „hinsichtlich neuer bislang nicht berücksichtigter Unterlagen, der Bewertungsergebnisse, der Qualität und Methodik“ prüfen.
BfR: Ergebnisse aus Tierversuchen bekannt und in eigener Bewertung berücksichtigt
Ebenso verweist das BfR darauf, dass die vom IARC unter anderem angeführten Ergebnisse aus Tierversuchen, die ausreichende Belege für die krebserzeugende Wirkung von Glyphosat geliefert hätten, dem BfR bekannt „und bereits in dem überarbeiteten Bewertungsbericht (RAR) im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung beurteilt worden“ seien, wie das BfR schreibt. Zu den Ergebnissen einer Zwei-Jahres-Studie an Mäusen hat das BfR zudem eine gesonderte Stellungnahme veröffentlicht.
Zudem werde Glyphosat in vielen in der Wissenschaft diskutierten Studien zur möglichen krebserzeugenden Wirkung des Wirkstoffs nicht isoliert, sondern nur als handelsübliches Produkt mit verschiedenen anderen Komponenten untersucht. Vor diesem Hintergrund schätzt das BfR die Aussagekraft solcher Studien für das EU-Genehmigungsverfahren als eher gering ein, „da die Toxizität der Beistoffe höher sein kann als die des Wirkstoffs Glyphosat und bei Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften häufig die genaue Zusammensetzung nicht beschrieben wird“.
Eine ausführliche Stellungnahme zum Glyphosat-Bericht der IARC will das BfR erst nach dessen abgeschlossener Prüfung abgeben.