Ab 2019: Mindestlohn steigt in zwei Stufen

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Besonders für Obst- und Gemüsebetriebe bedeutet der gestiegene Mindestlohn besondere Herausforderungen, fürchtet der Bundesausschuss Obst und Gemüse. Foto: Bestart/Fotolia

Zum 1. Januar ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 Euro gestiegen, ab dem 1. Januar 2020 erhöht er sich noch einmal auf 9,35 Euro brutto je Stunde. Damit steigt der neue Mindestlohn im Zeitraum 2019 bis 2020 um 5,8 Prozent. Das Bundeskabinett hatte diesen Mindestlohn bis 2020 beschlossen.

Steigt Mindestlohn weiter an?

Romana Hoffmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände, meint, dass auch in den nächsten Jahren der gesetzliche Mindestlohn weiter steigen wird, da eine Anpassung immer nach dem Durchschnitt der Tariferhöhungen erfolgt.

„Dies wird viele Betriebe vor erhebliche Herausforderungen stellen. Betroffen sind in erster Linie die Betriebe, in denen viele Arbeiten noch händisch erledigt werden müssen.“ Aktuell sei nicht absehbar, dass sich die steigenden Lohnkosten durch höhere Preise kompensieren lassen. Entsprechend müsse automatisiert werden oder es gelingen, „dass die Produzenten in Deutschland einen angemessenen Preis für ihre Produkte erhalten, der die höheren Produktionskosten berücksichtigt.“

Obst- und Gemüsebetriebe vor besonderen Herausforderungen

Vor besondere Herausforderungen stelle die Erhöhung des Mindestlohns die arbeitsintensiven Obst- und Gemüsebetriebe, so der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG). Denn die zu erzielenden Preise für Obst und Gemüse werden nicht in vergleichbarer Höhe steigen. Diese Situation gelte es genauestens zu beobachten, so der BOG.

Es müsse die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Obst- und Gemüseerzeuger auch für die Zukunft erhalten bleiben.

70-Tage-Regelung gilt jetzt dauerhaft

Dauerhaft gilt jetzt die Anhebung der Zeitgrenzen auf 70 Tage für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung. Dem hat nun auch der Bundesrat zugestimmt.

Wird eine Beschäftigung an nicht mehr als 70 Arbeitstagen (sogenannte 70-Tage-Regelung) oder nicht mehr als drei Monaten innerhalb des Kalenderjahres ausgeübt, handele es sich nach dieser Regelung um eine versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung.

Klöckner: Saisonarbeit in Deutschland bleibt attraktiv

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßt die Zustimmung. Besonders Sonderkulturbetriebe seien auf Saisonarbeitskräfte angewiesen. Betriebe hätten nun bessere Chancen, qualifizierte Arbeitskräfte für die ganze Saison zu gewinnen.

Für ausländische Saisonarbeitskräfte bleibe es attraktiv, für eine Saisontätigkeit nach Deutschland zu kommen.

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