Anforderungen an Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte

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Der Betrieb Hof Neuen Krug von Oehsen GbR ließ für seine Saisonarbeitskräfte zahlreiche Wohncontainer aufstellen. Foto: SVLFG

Unterkünfte, die Mitarbeitern vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, müssen besonders während der Corona-Pandemie entsprechenden Anforderungen entsprechen. Diese sind in der Arbeitsstättenregel ASR A4.4 aufgeführt. Wie Saisonarbeitskräfte mustergültig untergebracht werden können, zeigt ein Fallbeispiel des Betriebs Hof Neuenkrug von Oehsen GbR aus Hambergen.

Unterweisung von Saisonarbeitskräften in ihrer Landessprache

Um seine benötigten Saisonarbeiter in ordentlicher Art und Weise unterzubringen, gilt es zahlreiche Anforderungen zu erfüllen. Besonders in der Corona-Pandemie sind diese Anforderungen, gerade was die Hygiene- und Abstandsregeln betrifft nochmals gestiegen. Eine Übersicht, was man alles zu beachten hat liefert die Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf ihrer Internetpräsens. Dort wurden jegliche Sicherheitsaspekte, die die Einrichtungen aufweisen müssen zusammengetragen. Zudem sei es erforderlich, bei der Aufstellung von Containern, eine Genehmigung des jeweiligen Bauamtes einzuholen.

Hygienekonzept „Zusammen Wohnen - Zusammen Arbeiten“

Diese wurde vom Heidelbeeren-Produzenten im niedersächsischen Hambergen Hof Neuenkrug von Oehsen GbR ordnungsgemäß eingeholt und ein Hygienekonzept in Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erarbeitet. Die Saisonarbeiter werden bei Ankunft auf Corona getestet und erhalten gemeinsam eine Unterweisung in ihrer Landessprache. Die Wohncontainer werden mit maximal zwei Personen belegt. In einer Reihe stehen je zehn Wohncontainer, sowie ein Sanitärcontainer. Die Wohncontainerreihen haben einen ausreichend großen Abstand zueinander und die Zugänge der Container sind voneinander abgewandt. Feste Nutzungszeiten je Team gibt es sowohl für Pausen während der Arbeit, aber auch für den vom Betrieb zur Verfügung gestellten Container mit Wasch­maschinen und für die Nutzung der betriebseigenen Kantine. Hier wird nach jedem Teamwechsel gereinigt und desinfiziert.

„Großes Anliegen, ein risikoarmes Wohn- und Arbeitsumfeld zu stellen“

„Solange die Saisonarbeitskräfte bei uns leben, sind wir für Ihre Gesundheit verantwortlich. Deshalb war es uns ein großes Anliegen, ihnen ein möglichst risikoarmes Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen“, sagt Jan von Oehsen. Dank des hervorragenden Hygienekonzeptes auf dem Betrieb mit den großzügig bemessenen Wohn,- Sanitär- und Gemeinschafts­einrichtungen erfüllt die Hof Neuen Krug von Oehsen GbR alle derzeit geltenden behördlichen Vorgaben. Über alle Zusatzmaßnahmen nach den Hygienestandards zum SARS-CoV2 informiert neben der SVLFG über ihre Ansprechpartner auch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

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