Anwendungsbestimmungen: Wiederbetretungsfristen künftig deutlich länger?
Grundsätzlich gilt, dass Kulturflächen, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, erst nach dem Antrocknen des Spritzbelags betreten werden dürfen. Bei einigen Produkten gab es schon früher Anwendungsbestimmungen, die längere Wiederbetretungsfristen vorsahen. Diese sind auch weiterhin gültig und zu beachten. Bei den neuen Anwendungsbestimmungen, die bei Neu- oder Wiederzulassung in die Gebrauchsanleitung aufgenommen werden, können diese Wiederbetretungsfristen deutlich länger sein, nicht selten zwei bis fünf Wochen.
Innerhalb dieser Fristen dürfen die Bestände dann je nach Anwendungsbestimmung nur mit langer Arbeitskleidung, festem Schuhwerk und eventuell Handschuhen betreten werden. Das braucht aber nicht die gleiche Schutzkleidung zu sein, die für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln selbst vorgeschrieben ist. Für die Arbeiten sind langärmelige Jacke und lange Hose aus einem Stoff vorgeschrieben, der aus einem Baumwoll-/Polyestergemisch mit mindestens 65 Prozent Polyesteranteil und einem Gewicht von mindestes 250 Gramm pro Quadratmeter bestehen muss.
Übliche Arbeitskleidung bei höheren Temperaturen unangenehm warm
Das erfüllen viele der üblichen Arbeitskleidungen, die auf dem Markt angeboten werden, schon jetzt. Bei höheren Temperaturen im Sommer ist diese Kleidung allerdings unangenehm warm. Dafür wird ein nach der Norm EN-ISO 27065 zertifizierter Anzug angeboten, der leichter ist (180 Gramm pro Quadratmeter), allerdings nach einem Jahr oder 30 Wäschen ausgemustert werden muss.
Als Handschuhe sind neben den zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zugelassenen Produkten auch Textilhandschuhe mit Nitril-Beschichtung auf Handflächen und Fingerkuppen erlaubt oder es dürfen Einmalhandschuhe aus Nitril mit dem Piktogramm „Erlenmeyerkolben“ und „Typ C“ verwendet werden. Als Schuhe können wasserdichte Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 oder Gummistiefel nach EN ISO 20345, Klasse II und Höhe D getragen werden.
Pflanzenschutzmittel: vorbeugender Gesundheitsschutz deutlich strenger
Während sich bei kühlen Temperaturen wenig ändern wird, da die in den Auflagen geforderte Arbeitskleidung dann häufig sowieso getragen wird, werden die Auswirkungen in den Sommermonaten, wenn viele Arbeitskräfte in kurzen Hosen und T-Shirts oder sogar mit freiem Oberkörper arbeiten, im wahrsten Sinne des Wortes deutlich spürbar sein. Selbst langärmelige Baumwollhemden und lange Jeans reichen dann nicht mehr.
Es ist also zu erwarten, dass der vorbeugende Gesundheitsschutz für Mitarbeiter in Kulturen, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, deutlich strenger gehandhabt werden wird. Das ist für den vorbeugenden Gesundheitsschutz der Mitarbeiter natürlich zu begrüßen, allerdings bringt das auch deutliche Nachteile für die Arbeitsbedingungen bei hohen Temperaturen. Und das Interesse an Berufen im Gartenbau könnte deutlich geringer werden.