Arbeitgeber müssen Mitarbeiter vor UV-Strahlung schützen

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Schutz vor schädlicher UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien kann beispielsweise lange, den Großteil des Körpers bedeckende Kleidung bieten. Symbolfoto: Anna Shvets/Pexels

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten vor UV-Strahlung zu schützen und einen geeigneten Schutz zur Verfügung zu stellen – das kann von UV-Schutzausrüstung über Sonnenbrillen bis hin zu passenden UV-Hautschutzcremes reichen.

Weißer Hautkrebs eine der häufigsten Berufskrankheiten

Der weiße Hautkrebs durch UV-Strahlung zählt inzwischen nach der Lärmschwerhörigkeit zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. Mehr als 200.000 Menschen erkranken jährlich an Hautkrebs – Tendenz steigend. Darüber informiert der Verband Technischer Handel. Ausgelöst wird der berufsbedingte Hautkrebs durch zu lange ungeschützte Aufenthalte in der Sonne. Die ultravioletten Strahlen dringen unbemerkt in die Haut ein und können sie kurz- sowie langfristig schädigen. Bereits eine Stunde Arbeit ohne Schutz in der Sonne kann demnach das Risiko erhöhen, an Hautkrebs zu erkranken.

UV-Werte steigen schon im Frühjahr in die Höhe

Der Klimawandel hat örtlich Auswirkungen auf die Intensität der UV-Strahlen: Mehr sonnige Tage, sogenannte „Mini-Ozonlöcher“ und Ozon-Abbau sorgen dafür, dass die UV-Werte schon im Frühjahr in die Höhe steigen. Bereits im April zeigt der UV-Index in Mitteleuropa die Gefährdungsstufe 4 an. „Viele Arbeiter und Arbeitgeber unterschätzen die Notwendigkeit von professionellem Hautschutz. Denn es kommt nicht nur auf die Maßnahmen insgesamt, sondern auch auf deren Wirksamkeit an“, betont Frank Küsters, Geschäftsführer vom Hautschutz-Produkthersteller SC Johnson Professional.

Haut und Augen vor UV-Strahlung schützen

UV-Strahlung erfordert Schutz für Haut und Augen: Menschen, die draußen arbeiten, sollten lange Kleidung tragen, die den Großteil des Körpers bedeckt. Zudem sind eine Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Sonnencreme mit mindestens Lichtschutzfaktor (LSF) 30 Pflicht. Beim wichtigen Thema Hautschutz sollten Arbeitgeber unbedingt auf bewährte Qualitätsprodukte mit hohem Lichtschutzfaktor gegen UV-A-, UV-B- und UV-C-Strahlung setzen, die wasserfest und unparfümiert sind, lautet die Empfehlung. Sonnenschutzsprays aus der Drogerie ohne ausreichenden UV-A- und UV-B-Schutz eignen sich nicht für schweißtreibende Arbeiten im Freien.

Beim Umgang mit der Sonne gilt: Die Mittagsstunden zwischen 11 und 16 Uhr möglichst meiden und die Pausen im Schatten verbringen. Aber nicht nur draußen droht Gefahr: Auch beim Schweißen oder Härten von Kunststoffen entsteht künstliches UV-Licht, das Hautkrebs auslösen kann.

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