Arbeitsquarantäne für Saisonarbeitskräfte angepasst

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Die Einreisebestimmungen für Saisonarbeitskräfte wurden angepasst, wichtig bei der Beschäftigung sind aktuell auch die passenden Maßnahmen zum Sonnenschutz. Foto: SVLFG

Zum 1. August 2021 ist eine Anpassung der Arbeitsquarantäneregelung für Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland in Kraft getreten. Demnach können Erntehelfer aus Hochrisikogebieten unter bestimmten Voraussetzungen auch während ihrer fünftägigen Arbeitsquarantäne ihrer Tätigkeit nachgehen. Die SVLFG hingegen weist Betriebe nochmals deutlich auf den Sonnenschutz ihrer Arbeitskräfte hin.

Fünftägige Arbeitsquarantäne für Saisonarbeitskräfte

In einem Schreiben wandte sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner an die Verbände der Ernährungs- und Agrarwirtschaft, um über die am 1. August 2021 in Kraft tretende Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung zu informieren. Mit Blick auf die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften enthalte die Neufassung der Verordnung eine Klarstellung bei den Regelungen zur sogenannten Arbeitsquarantäne, für die sich die Bundesministerin intensiv eingesetzt hatte. Demnach müssen Saisonarbeitskräfte bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet, sofern kein vollständiger Impfschutz oder eine Genesung vorgewiesen werden kann, einen negativen Testnachweis vorlegen und sich in eine fünftägige Arbeitsquarantäne begeben.

Arbeiten während Quarantäne möglich

Während dieser Quarantäne ist das Arbeiten allerdings unter bestimmten Voraussetzungen, wie nicht durchmischte feste Arbeitsgruppen, dennoch möglich. Nach dem fünften Tag endet die Quarantäne bei positivem Gesundheitszustand. Bei Einreisenden aus einem Virusvariantengebiet bleiben die Regelungen unverändert. Ebenfalls unverändert weiter gilt die zwingende Anmeldung der Einreise von Saisonarbeitskräften über das Einreiseportal einreiseanmeldung.de, auf dem sämtliche relevante Daten der einreisenden Personen eingegeben werden müssen.

SVLFG informiert zum Sonnenschutz von Saisonarbeitskräften

Da der Sommer bereits begonnen und Saisonarbeitskräfte während ihrer Tätigkeit lange der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, macht die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau (SVLFG) auf wirksame Schutzmaßnahmen aufmerksam, um über Gefährdungen durch UV-Strahlung aufmerksam zu informieren. Dafür besuchte die SVLFG den Himbeerhof Gut Steinwehr von Lars Dieckmann in Bovenau. Vorbeugung sei besser als zu heilen, „Am besten ist es, der Sonnenstrahlung ganz aus dem Wege zu gehen“, sagt SVLFG-Präventionsexperte Peter Uppendahl. Die Arbeitgeber stünden in der Verantwortung, der Dieckmann vorbildlich nachkommt. So legt der Betriebsinhaber die Arbeitszeit wo möglich so weit wie es nur geht in die Morgenstunden. „Wichtig sind auch langärmlige Kleidung, lange Hosen, regelmäßige Pausen im Schatten und richtiges Trinkverhalten“, ergänzt Präventionsmitarbeiterin Anike Meyer. Weiterhin erklärte sie den Arbeitskräften auf Gut Steinwehr, wie man sich am besten schützt. Wichtig seien Sonnencreme ab Schutzfaktor 30 und auch ein Sonnenhut mit breiter Krempe, was sie unmittelbar vor Ort an die Teilnehmer:innen verteilte.

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