Verbreitung des Asiatischen Moschusbockkäfers verhindern
Um eine Verbreitung des Asiatischen Moschusbockkäfers im Landkreis Rosenheim zu verhindern, wurde diese Quarantänezone errichtet. In dem Bereich sei es neben dem Verbot des Abtransportes von Steinobst-Schnittgut zudem wichtig, das anfallende Schnittgut korrekt über die Sammelstellen zu entsorgen und die Wirtspflanzen regelmäßig zu kontrollieren. Der Schwerpunkt des Befalls mit dem Asiatischen Moschusbockkäfer liege in Kolbermoor, doch auch in Rosenheim direkt gab es bisher einen Fund. Die sogenannte Verbringung von Wirtspflanzen-Schnittgut stellt die größte Gefahr bei der Verbreitung des Käfers dar. Daher dürfe keinesfalls Steinobst-Schnittgut aus der Quarantänezone hinaus transportiert werden.
Sammelzonen für Steinobst-Schnittgut
Auch innerhalb der Quarantänezone müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Verbreitung des Schädlings zu vermeiden. Es wurden innerhalb der Quarantänezone insgesamt vier Sammelstellen für Steinobst-Schnittgut eigerichtet. Der Kirschlorbeer ist dabei ausgenommen. Das Schnittgut wird gehäckselt und verbrannt, um noch im Holz vorhandene Käferstadien abzutöten. Die vier Sammelstellen sind folgende: Sammelstelle Kolbermoor: Wertstoffhof Kolbermoor, Geigelsteinstraße 8; Sammelstelle Bad Aibling: Wertstoffhof Bad Aibling, Thürnhammerstraße 21; Sammelstelle Rosenheim: Wertstoffhof Rosenheim, Innlände 25; Sammelstelle Stephanskirchen: Wertstoffhof Stephanskirchen, Spielnstraße 17.
Verpflichtende Kontrollen der Wirtspflanzen
Neben der sachgemäßen Entsorgung sind Besitzer von Wirtspflanzen des Asiatischen Moschusbockkäfers (Gehölze der Gattung Prunus: zum Beispiel Kirsche, Zwetschge, Pflaume, Aprikose, Pfirsich, Mirabelle u. a. sowie alle Zierformen) dazu verpflichtet, die Gehölze alle zwei Monate auf Befallsmerkmale und geschlüpfte Käfer zu kontrollieren. Befallssymptome sind insbesondere 1 bis 2 cm große Ausbohrlöcher und Bohrmehlauswurf der Larven am Stammfuß oder in Astgabelungen. Auch eine Neuanpflanzung von Wirtsgehölzen innerhalb der Befallszone sind strengstens verboten, um dem Käfer die Nahrungsgrundlage zu entziehen und damit seiner weiteren Verbreitung vorzubeugen. Die LfL bittet zudem um Mithilfe und ruft dazu auf, gefundene Käfer oder Befallsmerkmale umgehend zu melden.