Ausbildung während Corona: Zwischenprüfung gilt als bestanden

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Das Bildungszentrum Gartenbau in Essen bereitet Studierende im virtuellen Klassenzimmer auf ihre Meisterprüfungen vor. Foto: Landwirtschaftskammer NRW

Nicht nur Unternehmen sind von Corona betroffen, auch Berufs- und Fachschulen stehen vor einem Problem. In ganz Deutschland sind diese geschlossen. Die gartenbaulichen Azubis können somit weder am Unterricht teilnehmen, noch Prüfungen ablegen. Dass die Aus- und Weiterbildung somit behindert oder gänzlich gefährdet sein könnte, wird offensichtlich.

Zwischenprüfungen für Azubis ersatzlos gestrichen

„Die Zwischenprüfungen für Auszubildende entfallen im laufenden Ausbildungsjahr ersatzlos“ beantwortete die Pressestelle des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) eine Nachfrage der TASPO. Doch Azubis und Betriebe können aufatmen: „Die Zwischenprüfung gilt als abgelegt, damit ist die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung trotzdem erfüllt“, so der ZVG weiter. Dies sei von den Kultusministern so entschieden worden.

Was geschieht mit Abschlussprüfungen?

Die Zwischenprüfungen für Azubis sind somit gesichert, was mit den Abschlussprüfungen geschieht, ist jedoch noch ungewiss. „Derzeit ist auch von einer Verschiebung des Beginns der Abschlussprüfungen auszugehen. Über Schulöffnungen und weitere Kontakteinschränkungen entscheidet die Allgemeinverfügung des jeweiligen Bundeslandes“, erläutert der ZVG. Damit Azubis wenigstens ihren Schulstoff nicht verpassen, stellen nach Aussage des ZVG manche Berufsschulen ihre Unterrichtsinhalte nun digital zur Verfügung. „Ist der Betrieb weiterhin wirtschaftlich aktiv, so geht bei geschlossenen Berufsschulen die Ausbildung im Betrieb weiter.“

Doch nicht jeder ausbildende Betrieb hat zur Zeit noch geöffnet: „Bei Schließung des Betriebs kann zum Beispiel der Ausbildungsplan umgestellt und Lerninhalte vorgezogen werden. Die Versetzung in eine andere Abteilung bei teilweiser Schließung ist ebenfalls möglich. Manche Lerninhalte lassen sich auch digital vermitteln oder Lernziele digital überprüfen“, antwortet die Pressestelle des ZVG.

Noch keine einheitliche Regelung für Meisterschüler

Eine ganz so einheitliche Regelung wie für Auszubildende konnte für Meisterschüler noch nicht getroffen werden. Über die Meisterprüfungen entscheidet jedes Bundesland selbst, noch gibt es dazu von Seiten des ZVG keine festen Erkenntnisse. Wie es weitergehen kann, zeigt sich am Beispiel des Bildungszentrums Gartenbau in Essen – mehr dazu lesen Sie in der TASPO 16/2020, die in unserem Online-Shop abrufbar ist.

Weitere Meldungen zur Corona-Krise finden Sie unter dem Newstag „Coronavirus“.

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