Sechs Landesgartenschauen und fünf Gartenschauen
In Baden-Württemberg hat der Ministerrat entschieden, in welchen Städten und Gemeinden im Zeitraum 2031 bis 2036 die Landesgartenschauen und Gartenschauen ausgetragen werden. „Mit Landesgartenschauen und Gartenschauen werden wir auch zukünftig den Städten und Gemeinden ermöglichen, eine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft zugeben und sie dabei unterstützen, nachhaltig mehr Grün zu schaffen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „In der aktuellen Legislaturperiode konnten wir mit der Ministerratsentscheidung von heute (15. Dezember 2020, Anm.d.Red.) und dem Beschluss aus dem Sommer 2018 insgesamt sechs Landesgartenschauen und fünf Gartenschauen in dieser Legislaturperiode vergeben. Das ist eine Bilanz, die sich sehen lässt und mit der unsere Gartenschauen weit in die Zukunft gesichert sind. Ich freue mich, dass wir damit die lange Tradition fortsetzen können.“
„Wahre Konjunkturprogramme für Städte und Kommunen“
„Für die Städte und Kommunen sind diese Großprojekte wahre Konjunkturprogramme, mit denen das Gesicht der Austragungsorte nachhaltig verändert werden kann“, ergänzte Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg. „Die besucherstarken Großevents bieten die einmalige Möglichkeit, das Image einer Stadt und Region aufzupolieren und sich von der besten Seite zu zeigen. Darüber hinaus leisten sie einen Beitrag, um unsere Städte und Gemeinden für Mensch und Natur lebenswert zu halten. Sie sind mitentscheidend für den Wohn-, Arbeits- und Freizeitwert und für die Lebensqualität einer ganzen Region.“ Vor dem hintergrund des Klimawandels ist die Wichtigkeit von Grün- und Freiräumen hinlänglich bewiesen worden und auch deren Bedeutung und die von Gärten für die Menschen in Ballungszentren seien zuletzt deutlich gestiegen (TASPO Online berichtete). Grüne Infrastruktur sei das Instrument schlechthin, um ökologischen, ökonomischen und sozialen Nutzen zu generieren.
Machbarkeitsstudien entschieden über Vergabe
Insgesamt seien 17 Bewerbungen eingegangen, von denen acht für die Ausrichtung einer Landesgartenschau und neun für die Ausrichtung einer Gartenschau eingegangen seien. Alle Bewerber wurden durch eine Fachkommission besucht und es wurden Machbarkeitsstudien erstellt, die schließlich über die Vergabe mitentscheidend waren. „Leider konnten nicht alle Städte einen Zuschlag erhalten. Ich bin überzeugt, dass die Mühe und Arbeit aber nicht umsonst war. Denn die erstellten Machbarkeitsstudien enthalten wertvolle Ideen und Impulse für die Weiterentwicklung der Kommunen. Diese sind eine gute Basis, einzelne Projekte auch ohne eine Gartenschau umzusetzen“, betonte Hauk.
Landesgartenschau und Gartenschau im Zeitraum 2031 bis 2036:
2031 | Bretten | Gartenschau |
2032 | Offenburg | Landesgartenschau |
2033 | Benningen/Marbach | Gartenschau |
2034 | Bad Mergentheim | Landesgartenschau |
2035 | Riedlingen | Gartenschau |
2036 | Rastatt | Landesgartenschau |