Baden-Württemberg verbietet Schottergärten per Gesetz

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Zukünftig per Gesetz auf Privatgrundstücken in Baden-Württemberg verboten, Schottergärten. Foto: Pixabay

Schotterwüsten oder auch Gärten des Grauens genannt, in Baden-Württemberg gehören solche Vorgärten der Vergangenheit an, denn jetzt stimmte der Landtag für die Novelle des Artenschutzgesetzes. Darin vorgesehen ist auch ein komplettes Verbot von Schottergärten auf privaten Grundstücken.

Landtag stimmt Gesetzesentwurf zu

Das Gesetzespaket zur Stärkung der Biodiversität habe nun mit der Zustimmung des Landtages Baden-Württembergs die letzte Hürde genommen. In dem Paket geht es um eine Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“. Die die Forderungen der Initiative wurden in weiten Teilen übernommen und zudem noch zusätzliche Maßnahmen eingefügt, heißt es von Seiten der Landesregierung. Für den baden-württembergischen Umweltminister Franz Untersteller sei es ein besonderer Tag, wie er in einer Mitteilung der Landesregierung zitiert wird. „Im Einklang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden haben wir heute ein Gesetzespaket beschlossen, das sich wirklich sehen lassen kann. Ich bin überzeugt, dass es nicht nur landesweit große Beachtung finden, sondern auch auf Bundesebene richtungsweisend sein wird.“

Wichtiges Etappenziel, aber noch keine Trendwende

Es sei ein gesamtgesellschaftlicher Konsens erzielt worden und die Bereitschaft aller Beteiligten, die Herausforderungen des Artensterbens im Dialog miteinander anzugehen sei deutlich. „Doch es muss jedem klar sein, dass allein die Verabschiedung des Gesetzes die bestehende Situation nicht ändert“, betonte Untersteller. „Erst die tagtägliche praktische Umsetzung und Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen bewirkt eine Stärkung der Biodiversität in unserem Land.“ Auch wenn mit dem Gesetz ein ganz wichtiges Etappenziel erreicht wurde, sei es für eine erfolgreiche Trendwende beim Artensterben immer noch erst der Anfang.

Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“

In dem Gesetzespaket werde auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ eingegangen (TASPO Online berichtete). Die Landesregierung hat die Forderungen der Initiative in weiten Teilen übernommen und zusätzliche Maßnahmen für verschiedene Felder des gesellschaftlichen Lebens eingefügt. Wesentliche Punkte der Novelle seien laut Landesregierung Baden-Württemberg dabei:

  • Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030
  • Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030
  • Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
  • Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030
  • Erhalt von Streuobstbeständen
  • Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken
  • Minimierung der Lichtverschmutzung
  • Schaffung von Refugialflächen auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen
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