„Ehrgeizigstes Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Biodiversität“
Die grün-schwarze Landesregierung um Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat vergangene Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, in welchem für mehr Artenschutz gesorgt werden solle. Darin sei auch vorgesehen, dass Schottergärten auf privaten Grundstücken verboten werden sollen. In Baden-Württemberg seien sie bislang schon nicht zulässig, teilte das baden-württembergische Umweltministerium mit. „Wir freuen uns darüber, dass die Gesetzesnovelle einen weiteren wichtigen Schritt genommen hat“, betonten Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk gemeinsam. „Der Gesetzesentwurf ist ein Meilenstein für das Land. Es handelt sich um das ehrgeizigste Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Biodiversität in Deutschland. Wir schützen damit nicht nur die Artenvielfalt, sondern stärken auch die bäuerliche Landwirtschaft. Auf diese Weise werden Naturschutz und Landwirtschaft miteinander versöhnt.“
Weiterentwicklung Volksbegehrens „Rettet die Bienen“.
Diese vorliegende Gesetzesnovelle sei laut Umweltministerium die Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ und greife viele Punkte auf, die sowohl dem Trägerkreis des Volksbegehrens als auch den Bauernverbänden mit ihrem Volksantrag wichtig waren. „Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagten Untersteller und Hauk unisono. Der Entwurf sehe nicht nur Regelungen für die Landwirtschaft, sondern auch das Land selbst, die Städte und Kommunen sowie Privatpersonen vor. Unter anderem soll die Gesamtmenge von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert und der Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis 2030 erhöht werden. Außerdem sind der Erhalt von Streuobstwiesen und die Minimierung der Lichtverschmutzung zentrale Elemente der Novelle.
Bestehende Schottergärten müssen umgestaltet werden
Es sei vorgesehen, dass bereits existierende Schottergärten im Zweifel sogar beseitigt oder umgestaltet werden müssen, ließ ein Sprecher des Ministeriums gegenüber baden-württembergischen Medien verlauten. Es werde vor allem auf Kooperation, Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort gesetzt heißt es. Hauseigentümer müssen demnach von sich aus ihre vorhandenen Schottergärten beseitigen, es drohen sogar Kontrollen und Anordnungen. Der Landtag in Stuttgart soll das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschließen heißt es weiter.