Wichtigste Ergebnisse des Vertrages
Die wichtigsten Ergebnisse der Tarifrunde sehen einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten vor, der in zwei Abschnitte aufgeteilt ist, vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 sowie danach bis 31. Dezember 2023. Des Weiteren ist die Übernahme von sieben Entgeltgruppen mit fachspezifischer Definition der tatsächlichen Tätigkeiten vorgesehen. Bei den Entgeltgruppen sieht Entgeltgruppe 1 (Betriebsleiter oder ähnliches) im ersten Abschnitt einen Lohn von 20,62 Euro vor, im zweiten Abschnitt steigt dieser auf 21,75 Euro. Für die Eck-Entgeltgruppe 4 (ausgelernte/r Gärtner/in) gibt es im ersten Abschnitt 14,25 Euro, im zweiten Abschnitt 14,50 Euro. Der geplante gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro wird mit angepasstem Entgeltgefüge ab Geltungszeitpunkt berücksichtigt. So steigt die Entgeltgruppe 7 für Hilfs- und Saisonarbeit zunächst auf 10 Euro und ab 1. Juli 2022 auf 10,65 Euro beziehungsweise bei gesetzlicher Geltung auf 12 Euro. Weihnachts- und Urlaubsgeld steigen demnach auch nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Auszubildendenvergütungen steigen auf 845 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 925 Euro im zweiten sowie 1.045 Euro im dritten. Der zusätzliche Leistungsbonus bleibt, Weihnachts- und Urlaubsgeld werden erhöht.
„Zwei Jahre Planungssicherheit“
„Gesetzlicher Mindestlohn und Arbeitskräftemangel treiben das Tarifgeschäft an“, führt der Vorsitzende der Tarifkommission Baumschulen SH/HH, Dirk Clasen, dazu aus und sagt: „Wir haben uns entschlossen, die Entgelte und die Azubivergütungen signifikant zu erhöhen, um in unserer Region und in der Grünen Branche weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir sind zudem erleichtert darüber, dass es gelungen ist, den geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro im Tarifwerk abzubilden. So haben unsere Mitglieder nun zwei Jahre Planungssicherheit.“
Letzter Tarifvertrag 2019 abgelaufen
Der letzte Lohntarifvertrag war 2019 abgelaufen. Im Januar 2021 hatten die Arbeitgeberverbände ein freiwilliges Lohnplus um 2,0 Prozent empfohlen. Betriebe, die dies umsetzten, können es im neuen Tarifvertrag anrechnen. Bereits 2018 übernahmen die Baumschulen SH/HH den neuen Rahmen-Entgelttarifvertrag nach dem Modell Gartenbau NRW.