BdB: invasive Arten und Risikomanagement

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Bei der BdB-Präsidiumssitzung in Berlin, der sogenannten kleinen Sommertagung, kamen Themen von der DSGVO über invasive Arten bis hin zum Risikomanagementplan zur Sprache. Foto: BdB

Auf der sogenannten kleinen Sommertagung des BdB war der Austritt aus dem Zentralverband Gartenbau (ZVG) Thema Nummer eins. Daneben standen weitere wichtige, vielfach auch europäische Themen auf dem Programm. Einige Ergebnisse erläuterte der BdB gegenüber der TASPO.

Hygieneleitlinie und Risikomanagementplan

Zur Vermeidung und Bekämpfung von Quarantäneschädlingen hat die Europäische Union die Pflanzengesundheitsverordnung novelliert. Hieraus ergibt sich unter anderem die Pflicht aller Gartenbau-Betriebe, ab dem 14. Dezember 2019 einen Risikomanagementplan vorzulegen und dessen Inhalt nachweislich umzusetzen.

In der Verordnung sind bereits mögliche Inhalte eines Risikomanagementplans vorformuliert. Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) hat diese Inhalte in seiner Hygieneleitlinie aufgenommen. Bereits im Vorfeld der kleinen Sommertagung hatten alle BdB-Mitglieder die Gelegenheit erhalten, die Inhalte der Hygieneleitlinie mitzugestalten. Einige Inhalte wurden sehr kontrovers diskutiert. Einig war man sich über folgende Inhalte:

  • In einer Arbeitsgruppe sollen die Inhalte der Hygieneleitlinie auf Praktikabilität und Kosten überprüft werden.
  • In diese Beratungen sollen Vertreter des amtlichen Pflanzenschutzdiensts eingebunden werden.
  • Viele Betriebe lassen einzelne Inhalte bereits über GlobalGAP oder ähnliche Zertifizierungen überprüfen. Es soll zu keinen Mehrfachprüfungen der gleichen Inhalte kommen.
  • Die zeitliche und inhaltliche Umsetzung stellt die Betriebe vor große Herausforderungen. Der BdB stellt fest, dass von Seiten des Gesetzgebers immer mehr Aufgaben an die Betriebe übertragen werden. Hier erwartet der BdB finanzielle und personelle Unterstützung. Es wird bereits über konkrete Vorschläge nachgedacht, die erst mit dem amtlichen Pflanzenschutzdienst beraten werden müssen.

„Grüne Städte für ein nachhaltiges Europa“

Anfang des Jahres fiel der offizielle Startschuss für die EU-weite Green-City-Kampagne „Grüne Städte für ein nachhaltiges Europa“, die unter dem Dach des europäischen Baumschulverbandes ENA (European Nurserystock Association) durchgeführt wird. Der BdB repräsentiert Deutschland dabei als eines von sieben Teilnehmerländern. Ziel der auf drei Jahre angelegten Kampagne ist es, GaLaBau-Unternehmer, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner, Kommunen und lokale Entscheider in ganz Europa für eine grüne Stadtentwicklung zu begeistern.

Zusammen mit Vertretern aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden arbeitet der BdB aktuell unter anderem an einer gemeinsamen europäischen Website, die im Laufe der zweiten Jahreshälfte online gehen soll, sowie gemeinsamen Veranstaltungen.

In Deutschland wiederum wird sich „Grüne Städte für ein nachhaltiges Europa“ erstmals im Rahmen der GaLaBau Nürnberg 2018 der Öffentlichkeit präsentieren, sowie mit einem ersten Seminar am 13. September für Fachleute, das aktuelle Entwicklungen im Bereich Stadtgrün aufzeigen und zugleich zum Netzwerken einladen soll. Anmeldung unter weck(at)gruen-ist-leben.de.

Arbeitskreis Online-Handel: Schwarzes Brett

Schon zur BdB-Wintertagung wurde intensiv über das Thema Online-Handel beraten. Man war sich einig, dass der BdB sich als Verband aus marktrelevanten Themen heraushalten muss, jedoch seine Mitglieder sensibilisieren und informieren sollte. Dafür wurde der Ad-hoc-Arbeitskreis „Online-Handel“ installiert. Der hat alle BdB-Mitglieder nach deren Erfahrungen und Wünschen befragt.

Aus dem Ergebnis dieser Umfrage haben die Arbeitskreis-Mitglieder Empfehlungen formuliert, die im BdB-Präsidium sowie BdB-Hauptausschuss beraten wurden. So soll im internen Mitgliederbereich der BdB-Homepage eine Art Schwarzes Brett installiert werden, auf dem die BdB-Mitglieder freie Kapazitäten anbieten oder Kooperationsgesuche formuliert werden. Auch über Rahmenverträge wird nachgedacht.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Zusammen mit dem Verbandsanwalt hat der BdB Checklisten und Vorlagen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erarbeitet und seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Mit seinen Seminaren und Workshops erreichte der BdB über ein Viertel seiner Mitgliedsbetriebe direkt. Für einzelbetriebliche Fragen konnte jederzeit und kostenfrei der Verbandsanwalt kontaktiert werden.

Und zum Schluss wurden noch einmal alle Fragen zusammengefasst, beantwortet und allen Mitgliedsbetrieben zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der kleinen Sommersitzung wurde zufrieden festgestellt, dass nahezu alle Mitgliedsbetriebe die DSGVO umgesetzt haben.

50 Jahre ARGE Baumschulforschung

Zum 50. Mal trifft sich die Forschungswelt der deutschen Baumschulforschung. Vertreter der Universitäten, Hochschulen, Versuchsanstalten, Beratung sowie der Baumschulbetriebe treffen sich einmal jährlich, um über die aktuellen Forschungsprojekte zu informieren, hierüber zu beraten sowie Anregungen aus der Praxis aufzunehmen.

Zur diesjährigen Jubiläumsveranstaltung, die am Montagnachmittag, 11. September, auf Einladung des BdB-Landesverbands Rheinland stattfinden wird, haben sich bereits jetzt Vertreter aus Wirtschaft und Politik angemeldet, unter anderem NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.

Invasive Arten: Ailanthus altissima?

Zum Jahreswechsel 2017/2018 hat die Europäische Kommission beschlossen, das im jährlichen Rhythmus geplante Update der Unionsliste invasiver Arten für 2018 auszusetzen. Im April 2018 hat das von der Europäischen Kommission eingesetzte Wissenschaftliche Forum eine überarbeitete Risikoanalyse zum Götterbaum (Ailtanthus altissima) herausgegeben.

In dieser gehen die Wissenschaftler detailliert auch auf die aktuelle Verbreitung der Art innerhalb des Hoheitsgebiets der EU oder auf die Auswirkungen der Anwesenheit des Götterbaums in bestehenden Ökosystemen ein. Die vollständige Risikoanalyse ist in der europäischen Datenbank CIRCABC einsehbar.

Der BdB will auch weiter die Interessen seiner Mitglieder in die kontinuierlich laufende Diskussion rund um die Erweiterung der Unionsliste einbringen. Dabei kommt der ENA eine besondere Bedeutung zu, da sie die gebündelten Interessen und Argumente aller EU-Mitgliedsstaaten in die europäischen Gespräche eingespeist und damit letztlich auch die Chancen auf Anhörung und Anwendung deutlich erhöhen kann. Der Fokus sollte laut BdB dabei besonders auf wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen einer Aufnahme einer Art in die Unionsliste liegen.

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