„Benötigen europaweit einheitliche Rahmenbedingungen“

Veröffentlichungsdatum:

Der 600 Millionen schwere niederländische Hilfsfonds für gärtnerische Unternehmen ruft hierzulande große Bedenken hervor. Gerade in NRW werden Wettbewerbsverzerrungen befürchtet, aber auch im Emsland nahe der niederländischen Grenze blickt man mit Argwohn auf die Hilfeleistungen der Nachbarn. Besonders für international agierende Unternehmen könnte der Hilfsfonds schwere Wettbewerbsnachteile bedeuten. TASPO Online sprach mit Jan Schlangen, Geschäftsführer und Gärtner der Saterplant GmbH über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf sein Geschäft.

Herr Schlangen, bitte stellen Sie Sich und Ihren Betrieb Saterplant unseren Lesern kurz vor. Was sind ihre Hauptgeschäftszweige?

Wir produzieren auf 50 Hektar Containerfläche und 3 Hektar Folienhäusern Fertigpflanzen vom P9 bis C5. Unsere Hauptabnehmer sind Baumärkte, Discounter und Exporteure in den Niederlanden, die unsere Ware europaweit vertreiben, hauptsächlich in Osteuropa, Skandinavien, England, Österreich und der Schweiz. Unsere Hauptkulturen sind topfgewachsene Koniferen (Thuja Smaragd, Thuja Brabant im C2, C3, C5); Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus i.S. und lusitanica im C2 und C5); Weihnachtssortimente (Chamaecyparis laws. Ellwoodii, Picea glauca Conica, Ilex aquifolium und meservae im P9, P11, P15, C2, C3); Gräsersortimente im C2 und C5, sowie das Pflanzenkonzept „Little Garden“ (ganzjährig wechselndes Pflanzenkonzept im P11-Topf, sortenrein oder gemixt im Tray). Wir sind zertifiziert nach MPS ABC, MPS GAP und Global GAP GRASP. Zum Jahreswechsel habe ich den Produktionsbetrieb übernommen und trage nun die volle Verantwortung.

Wie sehr ist Ihr Betrieb von den Einschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus‘ betroffen?

Per Ende April liegen wir etwa 40 Prozent hinter unseren Planzahlen aus November für 2020 zurück. Mit Beginn des Lockdowns gab es einen richtigen Umsatzknick. Nach Ostern sind die Verkäufe wieder besser geworden, jetzt kommen jedoch die Beet- und Balkonpflanzen, daher sind Koniferen momentan schwierig zu verkaufen.

Haben Sie staatliche Hilfeleistungen in Anspruch genommen? Wenn ja, welche?

Die Soforthilfen der N-Bank, die aber nur einen Tropfen auf den heißen Stein bei unseren laufenden Kosten bedeuten. Um den Umsatzausfall teilweise zu kompensieren, haben wir das neu aufgelegte Programm der landwirtschaftlichen Rentenbank angefragt.

Mussten Sie Ware vernichten?

Ja, wir haben und werden Ware, die nicht absetzbar war, vernichten müssen. Die neue Produktion braucht Platz und die jetzige Ware kann nicht weiter in den Töpfen stehen bleiben. Das Substrat ist nicht weiter kulturfähig, der Abstand der Pflanzen ist für die Weiterkultur zu gering. Die Zeit für die zusätzliche Arbeit fehlt und würde dann auch den neuen Kulturen fehlen. Dies bedeutet im Klartext, dass der verlorene Umsatz entsorgt wird und in Form von Krediten temporär kompensiert wird.

Inwiefern sehen Sie sich von dem Hilfsfonds der Niederlande für den niederländischen Gartenbau in ihrer Existenz bedroht?

Wenn ein niederländischer Gartenbaubetrieb bis zu 70% seines Umsatzausfalls subventioniert bekommt und ein deutscher oder europäischer Gärtner keine Subvention erhält, dann ist dies ein klarer Verstoß gegen die Beihilfenkontrollpolitik der EU. In Deutschland ist dafür das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zuständig und soll einen chancengleichen und fairen Wettbewerb sicherstellen. Deutsche Gärtner sollen für einen Umsatzausfall, den sie selbst nicht verschuldet haben, Kredite aufnehmen und Zinsen zahlen, während die niederländischen Kollegen zumindest die Kosten ihrer Produktion gedeckt bekommen. Das bedeutet, dass wir dadurch steigende Erzeugerpreise für deutsche und europäische Produkte bekommen, die für die Niederländer nicht notwendig sind.

Was sind Ihre Forderungen an die Politik in Deutschland?

Wir benötigen europaweit einheitliche Rahmenbedingungen, um wieder Wettbewerbsgleichheit herzustellen, sprich einen Entschädigungsfonds für Deutschland mit den gleichen Bedingungen wie in den Niederlanden. Sollte das BMEL einen solchen nicht selbstständig auflegen, ist es die Pflicht der Verbände, diesen für ihre Mitglieder einzufordern. Der Solidaritätszuschlag, der circa 19 Milliarden Euro in 2019 betrug, sollte für solche Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft verwendet werden, um gemeinsam die Folgen der Pandemie zu bewältigen.

Weitere Meldungen zur Corona-Krise finden Sie unter dem Newstag „Coronavirus“.

Cookie-Popup anzeigen