Neue Bezeichnungen für Abschlüsse sollen gefunden werden
Am 24. Oktober 2019 wurde einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) angenommen, in dem es darum geht, die Bezeichnungen von Abschlüssen zu ändern. Künftig sollen die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ vergeben werden, um die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium zu verdeutlichen. Ebenso soll die Mobilität für berufliche Aufsteiger dadurch erleichtert werden. Der Begriff „Meister“ soll mit den einheitlichen, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen verbunden werden, wogegen sich der ZVG und andere Verbände deutlich und mehrfach ausgesprochen haben. In einem Vermittlungsverfahren sollen neue Begriffe erarbeitet werden, die zum einen die Wertigkeit der drei Fortbildungsstufen verdeutlichen, aber auch die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse zum Ausdruck bringen sollen. Verwechslungen mit akademischen Abschlüssen sollen zudem dadurch ausgeschlossen werden.
ZVG kritisiert Eile bei Entscheidung
Der Zentralverband Gartenbau kritisierte von Beginn an die Eile bei der Durchsetzung der Novellierung. Zuletzt nahm der ZVG „mit großem Bedauern und Unverständnis“ (ZVG-Geschäftsführer Bertram Fleischer) die zweite und dritte Beratungsrunde im Bundestag zur Kenntnis. Laut Verband führe eine Umbenennung zu unnötigen Verwirrungen und Verwechselungen und würde somit das Gegenteil des eigentlichen Ziels bewirken. Kürzlich wurde nun bekannt gegeben, dass der federführende Bundesratsausschuss für Kulturfragen sich dafür ausspreche, den Vermittlungsausschuss für das BBiMoG einzuberufen. Die Ablehnung vieler Verbände, so auch des ZVG, gegenüber den neuen Bezeichnungen stieß somit auf fruchtbaren Boden und wurde erhört. Der Ausschuss halte die neuen Fortbildungsabschlüsse ebenfalls für nicht zustimmungsfähig.
„Sind nicht verwundert über die Empfehlung“
"Wir sind nicht verwundert über die Empfehlung des Ausschusses zur Einberufung des Vermittlungsausschusses zur sinnvollen Überarbeitung der Abschlussbezeichnungen“, betont der Vorsitzende des ZVG-Ausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung, Jakob Hokema. „Das bisherige Gesetzgebungsverfahren hat regelrecht an den Grundfesten des sozialpartnerschaftlichen Konsenses im Bereich der beruflichen Bildung gerüttelt. Wir appellieren an den Bundesrat, den Vermittlungsausschuss einzuberufen und unter Einbeziehung der Sozialpartner diese Grundfeste wiederherzustellen“, führt Hokema weiter aus. Sollte sich der Bundesrat dafür aussprechen, kann das Gesetz nicht wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.