Bestattungsgesetz: Bürger wollen es liberaler

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Laut einer repräsentativen Umfrage sind 75 Prozent der Schleswig-Holsteiner gegen einen Friedhofszwang für Urnen. Foto: Kzenon/Fotolia

Die Piratenpartei in Schleswig-Holstein hat jetzt die Ergebnisse einer Umfrage zum Bestattungsgesetz vorgelegt. Ergebnis: 75 Prozent der Befragten sind dafür, das Bestattungsgesetz in Schleswig-Holstein zu liberalisieren und gegen den Friedhofszwang für Urnen.

Interviewt wurden im Rahmen dieser repräsentativen Umfrage 307 Personen zwischen 14 und über 60 Jahre. Bemerkenswert, dass über 91 Prozent der bis 30-Jährigen mit „Ja“ stimmten, so Dr. Patrick Breyer und Uli König von der Piratenfraktion bei der Präsentation der Umfrage. Mit zunehmendem Alter sank die Zustimmungsrate. Bei der Altersgruppe ab 60 Jahre lag sie noch bei gut 62 Prozent.

Erster Antrag auf Liberalisierung im vergangenen Herbst

Hintergrund dieser Umfrage: Die Piraten hatten nach einem ersten Antrag auf Liberalisierung im Herbst 2016 eine Expertenanhörung organisiert, danach den Gesetzesentwurf noch einmal modifiziert und mit der jetzt vorgelegten Umfrage den Bürgerwillen zur Gesetzesliberalisierung noch einmal zusätzlich untermauert.

Kernpunkte des Antrags zur Gesetzesänderung:

  • Die Hinterbliebenen sollen die Urne mit der Asche eines Angehörigen maximal zwei Jahre lang zu Hause aufbewahren dürfen. Deutschlandweit einmalig.
  • Die Asche darf – sofort oder erst nach Ablauf dieser maximal zweijährigen Aufbewahrungszeit – außerhalb eines Friedhofes ausgestreut werden, wenn der Eigentümer des Ausbringungsortes dies zulässt. Das kann ein Privatgrundstück oder eine öffentliche Fläche sein.

Beides gilt jedoch nur, wenn der Verstorbene diesen Wunsch zu Lebzeiten – ähnlich einem Testament – schriftlich festgelegt hat. Außerdem soll das neue Gesetz nur für verstorbene Schleswig-Holsteiner gelten.

Landtag stimmt gegen Änderung des Bestattungsgesetzes

Im Landtag ist die Piratenpartei mit ihrem Vorstoß jetzt dennoch gescheitert – außer ihnen stimmten am Mittwoch nur wenige Abgeordnete anderer Fraktionen für eine Änderung des Bestattungsgesetzes. Auch die evangelische und katholische Kirche waren gegen den Antrag der Piratenpartei und warnten vor einer „Privatisierung des Trauerns“, wie der NDR berichtet.

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