Biostimulanzien: Was können sie und was sagen Anbieter?

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Biostimulanzien sollen Vitalität, Widerstandsfähigkeit und Wurzelwachstum von Pflanzen fördern. Foto: Ruckszio/Fotolia

Biostimulanzien können in den kommenden Jahren ein wichtiger Baustein in der nachhaltigen Produktion werden. Wie sich diese neue Produktgruppe entwickelt, hängt jedoch auch von den regulatorischen Weichenstellungen der nächsten Jahre ab, erklärt der Industrieverband Agrar (IVA), in dem sich 2017 ein neuer Fachbereich für Biostimulanzien gegründet hatte.

Wichtige Aufgabe in der integrierten Pflanzenproduktion

Biostimulanzien erweitern neben Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Saatgut die Liste der Betriebsmittel für Gartenbau, Landwirtschaft und Sonderkulturen und erfüllen so eine wichtige Aufgabe in der integrierten Pflanzenproduktion, unterstreicht der IVA. Ihre Eigenschaften im Pflanzenbau sind schon lange bekannt. Allerdings werde das „althergebrachte“ Wissen über ihre Wirkungsweisen mit neuen Forschungsmethoden stetig erweitert.

Vor allem in den jüngeren Entwicklungsstadien haben Biostimulanzien einen positiven Einfluss auf die gesamte Pflanzenentwicklung. Sie helfen der Pflanze dabei, die Nährstoffaufnahme aus dem Boden sowie deren Verarbeitung im Stoffwechsel zu verbessern. Dadurch können Defizite in der Bodenqualität ausgeglichen und die Effizienz von Düngemitteln optimiert werden. Darüber hinaus können sie die Pflanze widerstandsfähiger machen.

Weder Düngemittel noch Pflanzenschutzmittel

Biostimulanzien umfassen ein großes Spektrum an Inhaltsstoffen. Im Wesentlichen geht es um Substanzgruppen wie:

  • Algenpräparate
  • Mikroorganismen
  • anorganische Substanzen
  • bioidentische Substanzen
  • Aminosäuren
  • Humin- und Fulvosäuren

Nach der derzeit diskutierten Definition sind Biostimulanzien weder Düngemittel noch Pflanzenschutzmittel und fallen nicht unter die entsprechende Regulierung dieser Produktgruppen. Sie erfüllen eine Aufgabe, die sich zwischen den beiden Bereichen ansiedelt, dienen weder als Nährstoffquelle noch schützen sie die Pflanzen direkt gegen Krankheiten oder Schädlinge.

Vermarktung von Biostimulanzien erschwert

Aktuell bestehen weder auf EU- noch auf nationaler Ebene einheitliche Regelungen für die Anwendung und das Inverkehrbringen von Biostimulanzien. In den Mitgliedstaaten der EU gibt es zurzeit einzelne, sich unterscheidende nationale Regelungen, die es den Unternehmen erschweren, ihre Produkte in der gesamten Union zu vermarkten.

In Deutschland werden derzeit verfügbare Biostimulanzien entweder als Pflanzenhilfsmittel oder Bodenhilfsstoffe nach dem deutschen Düngemittelrecht behandelt oder als Pflanzenstärkungsmittel unter den rechtlichen Rahmenbedingungen der Pflanzenschutzmittelverordnung definiert, zeigt der IVA auf.

IVA hofft auf neue Düngemittelverordnung

In der neuen EU-Düngemittelverordnung, mit deren Verabschiedung 2019 zu rechnen ist, werden Biostimulanzien eine eigene Produktgruppe bilden und erstmalig auf EU-Ebene einheitlich definiert und geregelt werden. Die Überarbeitung der Düngemittelverordnung kann eine große Chance für Unternehmen und Produzenten gleichermaßen bedeuten. Wenn ein vernünftiger und praktikabler regulatorischer Rahmen geschaffen wird, steht der Vermarktung und Anwendung neuer und innovativer Produkte nichts mehr im Wege, hofft der IVA.

Mehr zum Thema Biostimulanzien lesen Sie in der TASPO 46/2018, die am 16. November erschienen ist – unter anderem, welche Ziele der Fachbereich Biostimulanzien im IVA verfolgt. Außerdem sprachen wir mit einigen der darin organisierten Herstellerfirmen, die für eine einheitliche und innovationsfördernde Regulierung auf europäischer Ebene kämpfen.

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