Blumenfee.de: Online-Shop-Betreiberin in der Abmahnfalle

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Maren Hellwig ist Inhaberin des Online-Blumenversands Blumenfee.de und war Finalistin bei den TASPO Awards 2013 in der Kategorie „Bester Internetauftritt“. Foto: Blumenfee.de

Maren Hellwig, Inhaberin des Blumenversands „Blumenfee“ in Rottmersleben, kann es immer noch nicht ganz fassen: Eine kleine Online-Nachlässigkeit kostet sie mehrere Tausend Euro und könnte sogar ihre Existenz gefährden.

Produktbeschreibungen auf Blumenfee.de laut Verbraucherschützern unvollständig

Ende September erwirkte der „Verbraucherschutz-Verein gegen unlauteren Wettbewerb“ aus Fürstenfeldbrück vor dem Landgericht Magdeburg die Bestätigung für eine einstweilige Verfügung gegen die Unternehmerin, die sie teuer zu stehen kommt. Maren Hellwigs „Vergehen“: Sie betreibt seit rund neun Jahren erfolgreich den Blumen-Online-Shop Blumenfee.de. Darin bietet sie auch Gratis-Zugaben zu den Blumensträußen an, unter anderem auch einen Secco als Geschenk.

Vor Jahren hatte Maren Hellwig einmal den Hinweis „enthält Sulfite“ in der Online-Produktbeschreibung vergessen. Und jenem genannten Verein deshalb eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Sie zahlte 300 Euro – und dachte, die Sache sei damit vom Tisch. „Mit meinem Wissen von heute hätte ich sowas niemals unterschrieben“, sagt die Betreiberin von Blumenfee.de heute.

Verbraucherschutz-Verein beobachtet Blumen-Online-Shop mit Argusaugen

Denn das hatte Folgen: Der besagte Verbraucherschutz-Verein beobachtete ihren Online-Shop mit Argusaugen – und fand nun vor kurzem wieder Dinge, die er, dieses Mal aber in für Maren Hellwig „unverhältnismäßigem Maße“, ankreidet: Zum einen soll die Angabe des Alkoholgehaltes des Secco in der Online-Beschreibung gefehlt haben, zum anderen wieder der Hinweis „enthält Sulfite“.

Kniffliger Hintergrund: Sind Artikel nicht lieferbar, blendet der Online-Shop diese aus, so auch den Secco. Doch in der Artikel-Beschreibung inklusive Produkt-Bildern sind diese nicht-lieferbaren Varianten teilweise noch sichtbar. Das beklagt der Verbraucherschutz-Verein als Verstoß: Der Alkoholgehalt hätte immer sichtbar sein müssen, da die Flasche in der Produktbeschreibung weiter erkennbar war.

Kläger erwirken einstweilige Verfügung gegen Blumenfee.de

In einer zweiten Klage fordert der Verein, weil den Produktbeschreibungen die Bezeichnung „enthält Sulfite“ gefehlt habe, 9.000 Euro Strafgeld sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung, für jeden weiteren Verstoß 5.000 Euro zu zahlen.

Maren Hellwig hat diesen Forderungen nicht zugestimmt. Daraufhin hat der Verbraucherschutz-Verein eine einstweilige Verfügung erwirkt für beide Themen. Dort werden bis 250.000 Euro Ordnungsgeld oder eine Gefängnisstrafe bis sechs Monate angedroht für Wiederholungs-Verstöße. Die Kosten dieser Verfügung belaufen sich aktuell auf rund 6.000 Euro.

Mehr dazu lesen Sie in der aktuellen TASPO 40/2019, die Sie in unserem Online-Shop abrufen können.

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