Bürgschaftsprogramm: „Betriebe warten händeringend auf Mittel“

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Das Bürgschaftsprogramm soll Betrieben, die unter den Folgen der Corona-Krise leiden und keine ausreichenden Sicherheiten für ein normales Bankdarlehen haben, schnell Liquidität verschaffen. Symbolbild: Pixabay

Gartenbau- und landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort im Rahmen des sogenannten Bürgschaftsprogramms von Rentenbank und Bundeslandwirtschaftsministerium Darlehen zur Sicherung ihrer Liquidität beantragen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht damit seine Forderung nach schnellen und unkomplizierten Liquiditätshilfen in der Corona-Krise erfüllt – auch wenn dabei ein Wermutstropfen bleibe.

Schnelle Liquidität – auch ohne genügend Sicherheiten

Das am 16. April gestartete Bürgschaftsprogramm, das die Landwirtschaftliche Rentenbank mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) anbietet, soll Betrieben, die unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden, schnell Liquidität verschaffen – „auch, wenn sie nicht genügend Sicherheiten für ein normales Bankdarlehen stellen können“, wie Dr. Horst Reinhardt, Vorstandssprecher der Rentenbank, betont.

Antragsberechtigt für die Ratendarlehen in Höhe von mindestens 10.000 Euro und höchstens drei Millionen Euro sind generell Unternehmen aus Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur. Bei kleinen und mittleren Betrieben werden die Liquiditätssicherungskredite zu 90 Prozent, und bei Großunternehmen zu 80 Prozent verbürgt. Um eines der mit einer Laufzeit von vier oder sechs Jahren angebotenen Ratendarlehen bewilligt zu bekommen, müssen die Antragsteller jeweils gegenüber ihrer Hausbank erläutern, inwiefern der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde.

Bürgschaftsprogramm soll Betrieben in Corona-Krise „unter die Arme greifen“

„Es kommt jetzt darauf an, dass wirtschaftlich grundsätzlich gesunde Unternehmen die Krise überstehen“, erklärt Rentenbank-Vorstandssprecher Reinhardt. Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kommt es nach eigener Aussage darauf an, „dass unsere heimische Landwirtschaft in Deutschland eine gute Zukunft hat“. Deshalb wolle man den Betrieben jetzt mit dem Bürgschaftsprogramm unter die Arme greifen, „um die Folgen der Krise für sie so weit wie möglich abzumildern“, so Klöckner.

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht mit dem jetzt gestarteten Bürgschaftsprogramm „eine wichtige Forderung des Verbands nach schnellen unkomplizierten Liquiditätshilfen erfüllt“, wie es in einer am Donnerstag umgehend veröffentlichten Stellungnahme des ZVG heißt. „Die Betriebe warten händeringend auf die Mittel“, sagt ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Denn der deutsche Gartenbau und insbesondere der Zierpflanzenbau – Produktion, Vermarktung und Endverkauf – leide massiv unter den Folgen der Corona-Krise.

Ungleichbehandlung von gewerblichen und landwirtschaftlichen Gartenbau-Betrieben

Ein Wermutstropfen bleibt nach Meinung des ZVG jedoch, da gewerbliche und landwirtschaftliche Gartenbau-Betriebe weiterhin ungleich behandelt werden würden. Denn für gewerbliche mittelständische Betriebe hat die Bundesregierung weitergehende Schnellkredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt, deren Vergabe durch eine hundertprozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung deutlich beschleunigt werden soll.

Weitere Meldungen zur Corona-Krise finden Sie unter dem Newstag „Coronavirus“.

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