Bundestag nimmt Änderung im Umsatzsteuerrecht an

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Der Bundestag hat die Änderungen im Umsatzsteuerrecht unverändert angenommen. Foto: Sven Weschnowsky

Nach der letzten Anhörung im Hauptausschuss hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht in unveränderter Fassung angenommen. Damit ist die Umsatzsteuerpauschalierung nun beschlossene Sache, ohne dass die Kritik von Zentralverband Gartenbau und Bauernverband berücksichtigt wurde.

Mehrbelastungen für pauschalierende Landwirte

Mit der Annahme der Gesetzesänderung in unveränderter Form wird der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für sogenannte pauschalierende Landwirte ab 2022 von 10,7 auf 9,5 Prozent abgesenkt. Diese jetzt beschlossene Änderung bei der Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte könne Schätzungen der Bundesregierung zufolge zu steuerlichen Mehrbelastungen im kommenden Jahr von 80 Millionen Euro und ab 2023 von 95 Millionen Euro pro Jahr führen. Bis zum Jahr 2025 soll sich die steuerliche Mehrbelastung für pauschalierende Landwirte sogar auf 365 Millionen Euro summieren. „Der geplante Pauschalierungssatz von 9,5 Prozent beruht auf einer systematischen Verzerrung und dürfte zu einer weiteren Benachteiligung der pauschalierenden Betriebe führen“, mahnte Bauernpräsident Joachim Rukwied bereits im Oktober.

Betriebe mit bis zu 600.000 Euro Jahresumsatz betroffen

Die Möglichkeit der Pauschalierung können demnach alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro nutzen. Im Jahressteuergesetz 2020 ist geregelt, dass die Höhe der Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten überprüft werden muss. Die Vorsteuerbelastung sei laut Bundesregierung ein wichtiges Kriterium, um den Durchschnittssatz für die Pauschallandwirte zutreffend festzulegen. Ein zu hoher Durchschnittssatz verstoße demnach gegen geltendes EU-Recht. Der derzeit geltende Durchschnittssatz von 10,7 Prozent wäre dann ab 2022 zu hoch und würde gegen die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen.

Anträge von AfD und Linken abgelehnt

Der Bundestag habe den Gesetzesentwurf unverändert angenommen. Anträge der AfD-Fraktion auf Änderung und ein Entschließungsantrag der Linken wurden demnach abgelehnt. Die AfD-Fraktion hatte eine Verschiebung der Absenkung des Durchschnittssatzes auf den 1. Juli 2022 gefordert. Auch der Entschließungsantrag der Linken, die Anpassung des Durchschnittssteuersatzes auf den 1. Juli 2022 zu verschieben, um Pauschallandwirten, deren Beratern und deren Geschäftspartnern eine angemessene Zeit zur Umstellung zu lassen, wurde anschließend abgelehnt. Darüber hinaus hatte die Linke eine Anpassung des Stichtages auf den 1. Juli gefordert, um damit auf das übliche Wirtschaftsjahr der Land- und Forstwirte zu reagieren.

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