Gartenbau nach wie vor nicht berücksichtigt
Seit Jahresbeginn gilt im Bundesgebiet die CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr. Weil befürchtet wird, dass Unternehmen deshalb ihre Produktion ins Ausland verlagern könnten, hat die Bundesregierung die „Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den internationalen Brennstoffemissionshandel“ auf den Weg gebracht. In einem Referentenentwurf zu dieser Verordnung aus dem vergangenen Dezember zählte der Gartenbau nicht zu den berücksichtigten Branchen, und auch in dem am 31. März vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf der Carbon-Leakage-Verordnung zählt der Gartenbau nach wie vor nicht zu den berücksichtigten und damit direkt beihilfeberechtigten Branchen. Allerdings besteht die Möglichkeit zur Nachmeldung, was der Zentralverband Gartenbau (ZVG) als eine der wichtigsten Verbesserungen der Vorlage im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf wertete.
Dringender Nachbesserungsbedarf bei Carbon-Leakage-Verordnung
Dennoch seien die im aktuellen Kabinettsbeschluss vorgesehenen Entlastungsregeln nicht geeignet, gärtnerische Betriebe zeitnah und unbürokratisch zu unterstützen, um hohe CO2-Kosten zu reduzieren und dadurch Wettbewerbsnachteile gegenüber den europäischen Wettbewerbern deutlich zu reduzieren, wie Brinkjans bei der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags am 3. Mai deutlich machte. Deshalb bestehe bei der geplanten Carbon-Leakage-Verordnung dringender Nachbesserungsbedarf. „Die CO2-Bepreisung trifft im Gartenbau auf Unternehmen, die in einem harten europäischen und internationalen Wettbewerb stehen“, stellte Brinkjans klar – die höheren Produktionskosten könnten nicht durch höhere Preise aufgefangen werden.
Als einen der zentralen Kritikpunkte nannte er, dass sich das Emissionshandelssystem an der Großindustrie orientiere und nicht an mittelständischen und kleineren Unternehmen, die ebenfalls massiv betroffen seien. Viele Regularien seien daher auch nur für die Großindustrie geeignet, während ihre Umsetzung kleinere Unternehmen vor kaum zu überwindende Hürden stelle. Gleichermaßen kritisiert wurden bei der geplanten Carbon-Leakage-Verordnung das komplizierte und aufwendige Antragsverfahren für die Sektor-Anerkennung sowie etliche Kürzungsfaktoren, die auch aufgrund der Höhe nur zu sehr niedrigen Entlastungen führen und somit das Verlagerungsrisiko in keiner Weise mindern würden.
Poinsettien als Beispiel: Produktion durch CO2-Bepreisung deutlich teurer
Konkrete Zahlen darüber, inwieweit sich die Produktionskosten am Beispiel Poinsettien verteuern, liefert Marketingberater Norbert Elgner in der Gärtnerbörse-Ausgabe 3/2021: Demnach ergeben sich bei Verwendung von Leichtöl als Energieträger für das Jahr 2021 für den T12-Mehrtrieber durch die CO2-Bepreisung Mehrkosten von insgesamt 4.548 Euro oder rund fünf Cent pro verkauftem Stück. Im Jahre 2025 liegen die gesamten Mehrkosten für die Losgröße T12 bei rund 10.000 Euro oder zehn Cent pro Stück. Der T13-Mehrtrieber wird bereits 2021 mit sieben Cent je Stück belastet und im Jahr 2025 mit 15,6 Cent. Für Poinsettien-Büsche liegen die Mehrkosten in 2021 bei 13,3 Cent je Stück und 2025 bei rund 30 Cent. Sollten diese Zusatzkosten nicht kompensiert werden können, etwa durch eine Preiserhöhung oder den Umstieg auf alternative Heizmittel, malt der Marketing-Experte ein schwarzes Bild von der Zukunft deutscher Poinsettien: Auf Dauer bliebe dann nur die Verabschiedung von der Kultur als letzte Konsequenz.