Potenzielle Kosten für Gärtner laut Beispielrechnungen immens
Bereits feststeht, um wie viel sich die fossilen Energieträger verteuern: 25 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente im ersten Jahr, bis 2025 soll dies auf 55 Euro steigen. Dass damit große finanzielle Belastungen auf den deutschen Gartenbau, vor allem den vergleichsweise energieintensiven Unterglas-Anbau, zukommen könnten, weiß Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin des Landesverbands Gartenbau Nordrhein-Westfalen, zu berichten (► siehe TASPO 47/2020). Nach Beispielrechnungen des Landesverbands NRW sind die potenziellen Kosten, die auf Gärtner zukommen, immens: So rechnet der Verband etwa für einen Zierpflanzen-Betrieb mit 1,5 Hektar unter Glas mit Mehrkosten von insgesamt 166.000 Euro bis inklusive 2026 durch die CO2-Bepreisung.
Auch der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat in einer Reihe von Rechenbeispielen herausgearbeitet, was die CO2-Bepreisung monetär für gartenbauliche Betriebe bedeutet. Besonders schwer betroffen seien dadurch etwa Unternehmen mit warm angebauten Topfpflanzen. Bei einem Wärmebedarf von 473 Kilowattstunden pro Quadratmeter würden für 2021 – also bei einem Preis von „nur“ 25 Euro pro Tonne CO2 (plus 19 Prozent Mehrwertsteuer, also 29,75 Euro) und dem Energieträger Erdgas – bereits knapp 28.500 Euro Zusatzkosten pro Hektar anfallen. Produzenten von Eriken und Callunen im geschützten Anbau hingegen werden bei Weitem nicht so stark zur Kasse gebeten: Bei einem vom ZVG angegebenen Heizenergiebedarf von 73 Kilowattstunden pro Quadratmeter und dem Energieträger Erdgas fallen für solche lediglich knapp 4.400 Euro pro Hektar Mehrkosten an, inklusive der Mehrwertsteuer.
Fällt Gartenbau unter Carbon-Leakage-Maßnahmen?
Allerdings steht zurzeit noch nicht final fest, ob der Gartenbau diese Mehrkosten tatsächlich komplett selbst tragen muss. Dr. Thomas Schmidt, Referatsleiter für Gartenbau und Landschaftsbau am Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, äußerte der TASPO gegenüber die noch im Raum stehende Möglichkeit, dass der Gartenbau unter die sogenannten Carbon-Leakage-Maßnahmen fallen könnte (► siehe TASPO 47/2020). Carbon-Leakage – übersetzt: Kohlenstoff-Leck – bezeichnet die Abwanderung von Unternehmen und Branchen und die von diesen verursachten Emissionen in Drittstaaten, also außerhalb des regulierenden Zugriffs der EU. Branchen, die einem solchen Risiko unterliegen, erhalten staatliche Zuwendungen, um zusätzlich entstandene Kosten zu kompensieren.
Immer noch große Unklarheit in Sachen CO2-Bepreisung
Das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau hat kalkuliert, dass die Branche, insbesondere der Unterglas-Anteil, einem erheblichen Carbon-Leakage-Risiko unterliegt. Der Zentralverband Gartenbau sieht die Carbon-Leakage-Maßnahmen jedoch nicht als eine Option für den Gartenbau und wendete sich mit weiteren Appellen an die Politik. In Sachen CO2-Bepreisung herrscht also, kurz vor ihrer Einführung, noch immer große Unklarheit in der Grünen Branche. Ob Betriebe diese nun tatsächlich selbst bezahlen müssen oder ob und in welcher Form Ausgleichszahlungen kommen, bleibt weiterhin ungewiss.