Branchenverbände fordern einheitliche Regelungen
Die Grünen Branchenverbände Zentralverband Gartenbau (ZVG), der Verband Deutscher Garten-Center (VDG), der Fachverband Deutscher Floristen (FDF), der Verband des Deutschen Blumen- Groß- und Importhandels (BGI) und der Industrieverband Garten (IVG), sowie die Erzeugergenossenschaft Landgard haben in einer gemeinsamen Meldung das Verständnis für die aktuellen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus‘ zum Ausdruck gebracht, gleichzeitig machte man allerdings auch deutlich, dass der gärtnerische Fachhandel, Floristen, Händler, Produzenten, Erzeuger, Lieferanten und Dienstleister der Bau- und Gartenfachmarktbranche trotz allem Planungssicherheit benötigen. Ein abgestimmtes und planvolles Vorgehen bei künftigen Öffnungsszenarien sei daher unbedingt nötig. Um die Bevölkerung flächendeckend mit allen lebensnotwendigen Produkten versorgen zu können, bedarf es auf Bundesebene offene Läden mit strengem Sicherheitskonzept, Lieferservices oder „Click & Collect“-Lösungen.
Alle Wirtschaftsbeteiligten benötigen Planungssicherheit
Da aktuell von Produzenten, Zulieferern und Händlern gleichermaßen wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen, was die kommende Anbau- und Gartensaison betreffe, benötigen die Betriebe dringende Planungssicherheit. Es gehe keineswegs um etwaige Lockerungen der Vorschriften, betonen die Branchenverbände vor diesem Hintergrund. Dies habe Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung mit einheimischen gärtnerischen Produkten sowie mit Erden, Düngemitteln, Saatgut und sonstigen gärtnerischen Produkten. Es wird an die Politik appelliert, auf Grundlage der strengen Regelungen aus dem Frühjahr ein bundeseinheitliches Öffnungsszenario zu entwickeln. Als positives Beispiel werden die strengen Sicherheitsmaßnahmen der Bau- und Gartenfachmärkte, Floristen und Einzelhandelsgärtnereien aus dem Frühjahr und in diesem Zusammenhang die Handlungsempfehlungen, sowie die entstandene Website mit-abstand-gruen.de genannt.
Mittelstandsverbund fordert einheitliche Erlaubnis von „Click & Collect“
Auch der Mittelstandsverbund wandte sich bereits an die Politik, um eine bundeseinheitliche Erlaubnis von „Click & Collect“-Lösungen zu erwirken. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen sei „Click & Collect“ für von den Schließungen betroffene Einzelhändler untersagt. „Hier entstehen irreparable Verwerfungen im Wettbewerb“, sagte Eckhard Schwarzer, Präsident des Mittelstandsverbundes. Man sehe keine erhöhtes Infektionsrisiko bei dieser Art und Weise des Geschäfts, vielmehr sei es vergleichbar mit der Abholung von Paketen oder Speisen. Zudem sei die Abholung bestellter Waren für viele Händler der letzte Rettungsanker. Vielmehr sehe man hier die großen Online-Händler bevorzugt, die von den Schließungen des Einzelhandels deutlich profitieren werden. Dass die Forderung des Verbunds fruchtet sieht man am Beispiel Bayern, denn am Mittwoch wurde hier von der Landesregierung beschlossen, Unternehmen die Abgabe online bestellter Ware im Ladengeschäft an Kunden zu genehmigen. Demnach sei es „dem Einzelhandel unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich, sogenannte click-and-collect oder call-and-collect Leistungen – das heißt die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware – anzubieten“, heißt es in einer Meldung der Landesregierung.