EEG-Umlage entfällt, Erhöhung der CO2-Bepreisung vertagt
Zum 1. Januar treten wieder zahlreiche neue Regelungen in Kraft, die der Landesverband Gartenbau NRW zusammengefasst hat. Zum einen fällt die EEG-Umlage weg. Dadurch kann der Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen ab 2023 entfallen und die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht werden. Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, unterliegen nicht mehr der Vorgabe, dass maximal 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Bis Anfang 2024 ausgesetzt werde zudem die bisher geltende Degression der Vergütungssätze. Eine Fördervergütung gibt es künftig auch für Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung, die nicht auf dem Hausdach, sondern im Garten aufgebaut werden. Ebenfalls auf Januar 2024 verschoben wurde die Erhöhung der CO2-Bepreisung auf 35 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2 für die Brennstoffe Gas, Benzin, Diesel und Heizöl. Die CO2-Bepreisung auf Kohle ab 2023 bleibt bestehen.
Neue Regelungen bei Fahrzeugen
Gleich mehrere neue Regeln wird es bei Kraftfahrzeugen geben. Zum einen ist ab dem 1. Februar 2022 eine OP-Maske im Verbandskasten vorgeschrieben, bis 31. Januar 2023 gilt hier noch eine Übergangsfrist, ab dann müssen die Verbandskästen mit jeweils zwei OP-Masken nachgerüstet werden, ansonsten drohen Strafen von fünf Euro. Auch müssen Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge zwischen 1959 und 1964 bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Hier drohen Bußgelder von zehn Euro, sollte man mit dem alten Führerschein erwischt werden. Staatliche Förderungen für Plug-in-Hybride laufen zudem am 1. Januar 2023 aus. Der Kauf eines Elektroautos wird dann für Fahrzeuge bis zum Netto-Listenpreis von 40.000 Euro nur noch 4.500 Euro statt vorher 6.000 Euro vom Staat und 2.250 Euro vom Hersteller. Bei einem Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro gibt es 3.000 Euro statt vorher 5.000 Euro zuzüglich 1.500 Euro vom Hersteller. Ab 1. September 2023 gilt die E-Auto-Förderung zudem nur noch für Privatpersonen.
Steuergrenzen, Sozialbeiträge und Krankschreibungen
Die Einkommensgrenzen, ab denen sich Steuersätze erhöhen, werden ebenfalls erhöht. Dadurch verringern sich die Steuerzahlungen für alle Steuerpflichtigen. Steigen wird der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse, durchschnittlich steigt der Satz von 1,3 auf 1,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitrag für die Rentenversicherung steigt um 0,1 auf 18,7 Prozent, für die Arbeitslosenversicherung um 0,1 auf 2,6 Prozent. Auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat unterdessen eine Beitragserhöhung der Alterssicherung der Landwirte (AdL) angekündigt. Digital wird es dann bei der ab 1. Januar startenden elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Statt der bislang vom Arbeitnehmer selbst beim Arbeitgeber vorzulegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellen die Krankenkassen die entsprechenden AU-Daten dem Arbeitgeber zum Abruf bereit. Für privat versicherte Arbeitnehmer bleibt es bei der alten Regelung. Der Abruf durch den Arbeitgeber erfolgt über das Entgeltabrechnungssystem.
Weitere neue Regelungen und Gesetze lesen Sie zusammengefasst in TASPO Ausgabe 1/2023.